Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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Anlage  II.

Tabelle

zum

KS.  6  Nr.  4  des  Gesetzes)  betreffend  die  Beförderung  der  Errichtung  von  Rentengütern.

Für  die  Amortisationsperiode  von  56½/1  Jahren.

(Nr.  9469.)