Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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Uebertrag . . .. O,oa22z ha O,oa22 ha 
b) Zur neuen Grenzgrabenfläche wurden aus 
dem früheren Preußischen Gebiet ver- 
  
wendet: 
1) an Plan Nr. 93½ und 98½ 002oo . Wiesle 
von Kauerwitz .. ... . . . . . . 0%%%% O0o; alte r 
fläche, 
2) an Plan Nr 94 von Kauer- 0,oon . Wiese, 
—— . . . .. O,o024 - O0ools alte Graben- 
fläche, 
Summa wie oben . . .. O,osss ha O,osos ha. 
Im Ganzen wurden zur neuen Grabenfläche verwendet in der Kauerwitzer Flur 
an den Plänen Nr. 93½ und 98½ des Gustav Graul 
zu Kauerwitz .... . .. .. .. . .. . . .. . . . . . . . .. 0,o6os ha, 
an dem Plan dic 94½ des Gustav Zeschmar zu Kauerwitz 00123„ 
Summa DO00732 ha. 
Beschreibung der neuregulirten Landesgrenzstrecke. 
S. 3. 
Die neuregulirte Landesgrenzstrecke wird nunmehr durch den regulirten 
Bach gebildet und zwar, soweit derselbe die Grenze zwischen der Preußischen Feld- 
mark Großgestewitz und der Sachsen-Meiningischen Feldmark Kauerwitz bildet, 
durch die Mittellinie des Baches, soweit derselbe aber zwischen Großgestewitz und 
der Feldmark Kasekirchen liegt, durch den südlichen Grabenrand, so daß hier der 
ganze Bach zur Feldmark Großgestewitz gehört. 
S. 4. 
Zur Begrenzung desselben sind unter Entfernung der bisherigen Grenzsteine 
Nr. 159 bis mit 162 die neuen Grenzsteine Nr. 158, 163, 164, 165, 166 
und b, 167, 168, 169 und 170 a und b errichtet, von welchen die Steine 
Nr. iss, 165, 166b, 167, 168, 169 und 170 a auf dem rechten, die Steine 
Nr. 158, 164, 166a“ und 7od auf dem linken Ufer quästionirten Baches ein- 
gesetzt find. 
Die Entfernungen der vorgenannten Grenzsteine sind folgende: 
von Grenzstein Nr. 157 bis 1565 ... 65/25 Meter, 
- - 158 163 .. . . . . .. 7078 
- - 163 -164 .. . . . ... 797 
" - 164 . 106 89) - 
- 165 166a .. . . . . . . 183,60 - 
- 166a --166b . . . . . . .. 3,16 — 
- -166b -167 . . . . . . . . 620 - 
(Tr. 9403.)
	        
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