(s) Dem Vorstande der Eisenbahn-Betriebsinspektionen kann von dem
Minister die Befugniß zur selbständigen Verpachtung der Dispositionsländereien,
Lagerplätze, Grasnutzungen, Pflanzungen u. s. w. beigelegt werden.
S. 11.
C)Den Maschineninspektionen obliegt: die Ausführung und Ueberwachung
des Maschinen= und Betriebswerkstättendienstes.
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Maschineninspektionen
bestimmt der Minister.
. 12.
bDen Verkehrsinspektionen obliegt: die Ausführung und Ueberwachung
des Verkehrs-, Abfertigungs= und Kassendienstes.
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Verkehrsinspektionen
bestimmt der Minister.
(3) Die Vorstände der Verkehrsinspektionen sind befugt, nach näherer Be-
stimmung des Ministers bis zu einer von ihm festzusetzenden Höhe innerhalb
ihres Geschäftsbereichs Anträge auf Rückerstattung von Fahrgeld und Gepäckfracht,
sowie auf Ersatz= oder Entschädigungsleistung aus dem Frachtvertrage selbständig
z entscheiden, auch die auf Grund der Bestimmungen der Verkehrsordnung
oder der Frachttarife zu berechnenden Nebengebühren und Komentionalstrafen
ganz oder zum Theil zu erlassen.
Den Werkstätteninspektionen obliegt: die Ausführung und Ueber-
wachung des Werkstätten= und Werkstätt terialiendienstes
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Werkstätteninspektionen
bestimmt der Minister. -
§.14.
() Den Telegrapheninspektionen obliegt: die Unterhaltung, Ueberwachung
und Ausgestaltung der elektrischen Telegraphen-, Signal- und sonstigen zur
Sicherung des Eisenbahnbetriebes dienenden elektrischen Anlagen.
() Bezirk und Geschaͤftsanweisung der Vorstände der Telegrapheninspektionen
bestimmt der Minister.
S. 15.
G)Den Bauabtheilungen obliegt: die Leitung der Neubauausführungen.
(2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Bauabtheilungen be-
stimmt der Minister.
III. Allgemeine Bestimmungen über die Anstellung
im Staatseisenbahndienst.
S 16.
C)Das für den Staatseisenbahndienst anzunehmende Personal wird nach
den von dem Minister festzustellenden Grundsätzen in dem Verhältnisse unmittel-
barer Staatsbeamten angestellt oder gegen Lohn beschäftigt. Die Anstellung der
(Nr. 9714.)
b) Maschinen-
inspektionen.
J%) Verkcehrs.
inspektionen.
) Werkstätten.
inspektionen.
e) Telegraphen -
inspektionen.
s) Bauabtheilungen.
Art der Anstellung.