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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Siegburg gehörige Gemeinde Lohmar,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Gemeinde Holzweiler,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Coblenz gehörige Gemeinde Wolken,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Cochem
und Rös, ·
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Goar gehörigen Gemeinden
Werlau und Sankt Goar,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirn gehörige Gemeinde Seesbach,
für die zum Bezirk des Amtzgerichts Kreuznach gehörigen Gemeinden
Heddesheim und Langenlonsheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Hausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sinzig gehörige Gemeinde Königsfeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde Bärenbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wiehl gehörige Gemeinde Wiehl,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde
Garzweiler,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen gehörigen Katastergemeinden
Neunkirchen und Niederneunkirchen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörige Gemeinde Röhl,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Föhren,
Mertesdorf und Sirzenich, «
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Saarburg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Kirchweiler,
für die in demselben Amlsgerichtsbezirk belegenen Bergwerke Strohn,
Catharina Henriette IV, Catharina Henriette IX, Catharina Henriette R,
sowie für die in den Bezirken der Amtsgerichte Daun und Cochem
belegenen Bergwerke Eiflia, Catharina Henriette I, Catharina Henriette II,
Catharina Henriette V, Catharina Henriette VI, Catharina Henriette VII,
für welche Bergwerke die Grundbuchanlegung von dem Amtsgericht
Daun bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgericht Prüm gehörigen Gemeinden Nieder-
hersdorf und Oberhersdorf
am 15. April 1895 beginnen soll.
Verlin, den 22. März 1895.
Der Justizminister.
Schönstedt.
O#r. 9720.)