Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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heit, Arnold Erbstolln, sowie für die in den Bezirken der Amtsgerichte 
Königswinter und Hennef belegenen Vergwerke Arnold, Flora, Treu, 
Cäcilie, Finchen, Medio, für das in den Bezirken der Amtsgerichte 
Königswinter, Hennef und Bonn belegene Vergwerk Johann Baptist, 
für die in den Bezirken der Amtsgerichte Königswinter und Linz 
belegenen Bergwerke Lambertusfreude, Sebastianns, Albert, Victoria Il, 
für welche Bergwerke die Grundbuchanlegung von dem Amtsgericht 
Königswinter bewirkt wird, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Dülken gehörige Gemeinde Brüggen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Liers 
und Nodder, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörige Gemeinde 
Miesenheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörige Gemeinde Mermutb, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirchberg gehörige Gemeinde Laufers- 
weiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörigen Gemeinden 
Altweidelbach und Mieizenhausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wipperfürth gehörige, einen Theil 
der politischen Gemeinden Cürten und Olpe bildende Katastergemeinde 
Breibach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlonuis gehörige Gemeinde Kerlingen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Tholen gehörige Gemeinde Eppelborn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grumbach gehörige Gemeinde 
Offenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Gemeinde 
Pfeffelbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde 
Niederleuken, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neumagen gehörigen Gemeinden 
Schönberg und Talling, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Nieder- 
löstern 
am 15. Mai 1895 beginnen soll. 
Berlin, den 13. April 1895. 
Der JIustizminister. 
Schönstedt. 
  
  
 
	        
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