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C. 3.
Wählbar zu ordentlichen (stimmberechtigten) Mitgliedern der Landwirth=
schaftskammer sind unter den im §. 5 des Gesetzes bezeichneten Voraussetzungen:
1) die Eigenthümer, Nutznießer und Pächter land= oder forstwirthschaftlich
enutzter Grundstücke, deren Grundbesitz oder Pachtung im Bezirke der
Landwirthschaftskammer zu einem Grundsteuerreinertrage von 35 Thalern
oder mehr, oder für den Fall rein forstwirthschaftlicher Benutzung zu
einem jährlichen Grundsteuerreinertrage von mindestens 50 Thalern
veranlagt ist, sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte;
2) die im F. 6 Ziffer 2 des Gesetzes bezeichneten Personen.
S. 4.
Die Lahl der ordentlichen Mitglieder der Landwirthschaftskammer beträgt 109.
Wahlbezirke sind die Landkreise. Die Anzahl der in jedem Wahlbezirke zu wäh-
lenden Mitglieder bestimmt sich nach dem Grundsteuerreinertrage in der Weise,
daß Wahlbezirke mit einem Grundsteuerreinertrage bis zur Hälfte des durchschnitt-
lichen Grundsteuerreinertrages der 31 Wahlbezirke 2 PNübeder, solche über die
Hälfte bis zum durchschnittlichen Grundsteuerreinertrage 3 Mitglieder, solche über
den Durchschnitt bis sum 1½ fachen dieses Grundsteuerreinertrages 4 Mitglieder
und solche über das 1½/fache des durchschnittlichen Grundsteuerreinertrages 5 Mit-
glieder zu wählen haben. Auf die einzelnen Wahlbezirke entfällt demnach die
nachfolgend verzeichnete Anzahl Mitglieder:
Angermünde 4 Mitglieder Guben ... 3 Mitglieder
Beeskow-Storkow 3 "= Kalla . . .. 3 ·
Jüterbog-Luckenwalde 3 - KönigsbergN.M.«5 -
Niederbarnim...... 5 - Kottbus......... 3
Oberbarnim .. . . . .. 4 Krossen 3
Osthavelland 4 - Landsberg a. W. . .. 4 -
Ostprignitg 4 " Lebus ... 5 -
Prenzlau . .... . ... 5 - Luckau.......... 3 -
Ruppin . . ... . . ... 4 - Lübben ...... . . .. 2 -
Teltow ........ ... 3 - Soldin ... .. . . ... 4
Templin 3 - Sorau . . . . . . . ... 3 -
Westhavelland 3 Spremberg 2 "
Westprignig 5 "n Sternberg-Ost 3 -
Lauch-Belzig 4 Sternberg-West. 3
Arnswaldkde . .. 3 üllichau-Schwiebus 3
Friedeberg N. M. 3 -
§.5.
Von den ordentlichen Mitgliedern scheiden 3 Jahre nach der ersten Wahl
die Vertreter der Wahlbezirke Angermünde, Beeskow-Storkow) Jüterbog-Lucken-
Mr. 9773