Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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C. 3. 
Wählbar zu ordentlichen (stimmberechtigten) Mitgliedern der Landwirth= 
schaftskammer sind unter den im §. 5 des Gesetzes bezeichneten Voraussetzungen: 
1) die Eigenthümer, Nutznießer und Pächter land= oder forstwirthschaftlich 
enutzter Grundstücke, deren Grundbesitz oder Pachtung im Bezirke der 
Landwirthschaftskammer zu einem Grundsteuerreinertrage von 35 Thalern 
oder mehr, oder für den Fall rein forstwirthschaftlicher Benutzung zu 
einem jährlichen Grundsteuerreinertrage von mindestens 50 Thalern 
veranlagt ist, sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte; 
2) die im F. 6 Ziffer 2 des Gesetzes bezeichneten Personen. 
S. 4. 
Die Lahl der ordentlichen Mitglieder der Landwirthschaftskammer beträgt 109. 
Wahlbezirke sind die Landkreise. Die Anzahl der in jedem Wahlbezirke zu wäh- 
lenden Mitglieder bestimmt sich nach dem Grundsteuerreinertrage in der Weise, 
daß Wahlbezirke mit einem Grundsteuerreinertrage bis zur Hälfte des durchschnitt- 
lichen Grundsteuerreinertrages der 31 Wahlbezirke 2 PNübeder, solche über die 
Hälfte bis zum durchschnittlichen Grundsteuerreinertrage 3 Mitglieder, solche über 
den Durchschnitt bis sum 1½ fachen dieses Grundsteuerreinertrages 4 Mitglieder 
und solche über das 1½/fache des durchschnittlichen Grundsteuerreinertrages 5 Mit- 
glieder zu wählen haben. Auf die einzelnen Wahlbezirke entfällt demnach die 
nachfolgend verzeichnete Anzahl Mitglieder: 
Angermünde 4 Mitglieder Guben ... 3 Mitglieder 
Beeskow-Storkow 3 "= Kalla . . .. 3 · 
Jüterbog-Luckenwalde 3 - KönigsbergN.M.«5 - 
Niederbarnim...... 5 - Kottbus......... 3 
Oberbarnim .. . . . .. 4 Krossen 3 
Osthavelland 4 - Landsberg a. W. . .. 4 - 
Ostprignitg 4 " Lebus ... 5 - 
Prenzlau . .... . ... 5 - Luckau.......... 3 - 
Ruppin . . ... . . ... 4 - Lübben ...... . . .. 2 - 
Teltow ........ ... 3 - Soldin ... .. . . ... 4 
Templin 3 - Sorau . . . . . . . ... 3 - 
Westhavelland 3 Spremberg 2 " 
Westprignig 5 "n Sternberg-Ost 3 - 
Lauch-Belzig 4 Sternberg-West. 3 
Arnswaldkde . .. 3 üllichau-Schwiebus 3 
Friedeberg N. M. 3 - 
  
§.5. 
Von den ordentlichen Mitgliedern scheiden 3 Jahre nach der ersten Wahl 
die Vertreter der Wahlbezirke Angermünde, Beeskow-Storkow) Jüterbog-Lucken- 
Mr. 9773
	        
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