Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

— 441 — 
  
Gegenstand der Besteuerung. 
Steuersatz 
vom 
Hun- 
dert 
Mark. 
M. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe. 
  
□ 
Caufende Nr. 
  
75.000 Mark nicht übersteigen 
100 O0O00 —- — 
bei einem höheren Kostenbetrag für je 
50 000 Mark mehr 50 Mark. 
Genehmigungen zu Veränderungen in der 
Betriebsstätte oder zu wesentlichen Verände- 
rungen in dem Betriebe der Anlagen (§. 25 
der Reichs-Gewerbeordnung) 
die Hälfte der vorstehenden Sätze; 
Bewilligungen von Fristverlängerungen und 
Fristungen (H. 49 der Reichs-Gewerbeordnung) 
ein Viertel der vorstehenden Sätze; 
e) Genehmigungen zur Anlegung von Dampf- 
kesseln G. 24 der Reichs-Gewerbeordnung) oder 
Aenderung der Dampfkesselanlagen sowie Be- 
willigungen von Fristverlängerungen und 
Fristungen, soweit nicht die Bestimmungen 
zu 4 zur Anwendung kommen (69. 25 und 49 
der Reichs-Gewerbeordnungngg 
4) Erlaubnißertheilungen zum Betriebe des Pfand- 
leihgeschäfts (§. 34 der Reichs-Gewerbeordnung) 
8) Genehmigungen für Unternehmer von Ver 
sicherungsanstalten, 
wenn ihr Geschäftsgebiet nicht über den 
Umfang einer Provinz hinausgeht 
sonst.............................. 
Befreit sind Genehmigungen für Ver— 
sicherungsanstalten, deren Beschäftsgebet über 
den Umfang eines Kreises nicht hinausgeht, 
sowie für solche Anstalten, welche auf Gegen- 
seitigkeit gegründet und deren Zwecke nicht auf 
die Erzielung von Gewinn gerichtet sind; 
h) Erlaubnißscheine zur Bestellung von Agenten 
im Inlande seitens ausländischer Unternehmer 
von Versicherungsanstaltton .. 
Cesetz= Samml. 1895. (Nr. 9776.) 
  
  
* ’[J 
100 
20 
100 
100 
  
  
79
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.