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Segenstand der Besteuerung.
vwvom
Hun-
dpdert
Mark.
Steuersatz
Ml.
Berechnung
der
Stempelabgabe.
Laufende Rr.
3) mehr als 300 000 Mark, aber nicht
mehr als 500 000 Mark beträgt
4) mehr als 500 000 Mark beträgt..
die Erhöhung des Stammkapitals von Ge-
sellschaften mit beschränkter Haftung,
falls dasselbe nach der Erhöhung
1) nicht mehr als 100 000 Mark beträgt
2) mehr als 100 000 Mark, aber nicht
mehr als 300 000 Mark beträgt.
3) mehr als 300 000 Mark, aber nicht
mehr als 500 000 Mark beträgt.
4) mehr als 500 000 Mark beträgnt..
Wenn jedoch die Zwecke der vorbezeichneten
Gesellschaften nicht auf den Gewinn der Theil-
nehmer gerichtet snd . ...
Beschlüsse über die Erhöhung des Aktien-,
Grund= oder Stammkapitals (Nachschüsse) sind
wie Verträge hierüber zu versteuern.
Wird das Kapital nicht sofort voll eingezahlt,
so ist der Werthstempel von der jedesmaligen
Theilzahlung zu entrichten;
b) die Errichtung einer Kommanditgeselschaft oder
offenen Handelsgesellschaft sowie Verabredungen
über den Eintrilt eines neuen Kommanditisten
oder Gesellschafters in diese Gesellschaften oder
über die Erhöhung der gemachten Einlage
e) das Einbringen von nicht in Geld bestehendem
Vermögen in eine Gesellschaft der unter a be-
zeichneten Art bei Errichtung derselben oder in
eine bereits bestehende Gesellschaft dieser Art,
insoweit zu dem eingebrachten Vermögen un-
bewegliche im Inlande belegene Sachen oder
diesen gleichgeachtete Rechte gehören
(Fr. 9776.
1/
2
½
50
des Stammkapitals)
wie vor;
des Betrages, um den das
Stammkfapital erhöhtist;
wie vorf
wie vor;
wie vor;
des Entgelts einschließlich
der auf der Einlage
ruhenden, auf die Ge-
sellschaft übergehenden