449
Ceseh-Somml. 1895. (Nr. 9776.)
* Steuersatz Berechnung
2 Gegenstand der Besteuerung. vom der
- Hun- Stempelabgabe.
S2 dert Mark. D.
31. Inventarien, welche zum Gebrauch bei stempel-
pflichtigen Urkunden diennn ... — 0
32.] Kauf= und Tauschverträge und andere lästige
Veräußerungsgeschäfte enthaltende Verträge ein-
schließlich der gerichtlichen Zwangsversteigerungen,
insoweit nicht besondere Tarifstellen zur Anwendung
kommen, wenn sie betreffen:
a) im Inlande befindliche unbewegliche Sachen
oder diesen gleichgeachtete Recht 1— bei Kauf- und Lieferungs-
verträgen vom Kauf-
oder Lieferungspreise
unter Hinzurechnung des
Werthes der ausbe-
dungenen Leistungen und
vorbehaltenen Nutzungen;
bei anderen Verträgen
vom Gesammtwerth der
Gegenleistung unter Hin-
zurechnung des Werthes
dervorbehaltenen Nutzun-
gen, oder, wenn der
Werth der Gegenleistung
aus dem Vertrage nicht
hervorgeht, von dem
Werth des veräußerten
Gegenstandes;
b) außerhalb Landes befindliche unbewegliche Sachen50
) andere Gegenstände aller Art (auch Lieferungs-
verträge), falls die Verträge nicht auf Grund
der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes vom
27. April 1894 der Reichsstempelabgabe unter-
liegen oder von dieser befreit sind ½— — wwie vor.
Der Stempel berechnet sich bei Tauschverträgen
nach dem Werthe der von Einem der Vertrag-
80