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Laufende Nr.
Gegenstand der Besteuerung.
Steuersatz
vom
Hun-
Berechnung
der
Stempelabgabe.
(60.)
6I.
63.
67.
65.
67.
ein Fünftel des Steuersatzes für die betreffende
Standeserhöhung in Ansatz gebracht;
b) Wappenvermehrungen und Wappenänderungen
ein Achtel der Sätze zu a.
Erfolgt die Wappenvermehrung und Wappen-
änderung in Verbindung mit einer Standes-
erhöhung, so kommt außerdem der für letztere
vorgesehene Stempelbetrag zur Erhebung;
J) Erhebung eines Inbegriffs von Gütern zu einer
Standesherrschaft, einem Herzogthum oder
Fürstentn ...
d) Verleihung des Patents
für einen Kammerjunker . . . . ..
Kammerhern
sofern letzterer vorher Kammerjunker war
Je) für die Verleihung von Titeln an Privatpersonen
Statuten von Gesellschaften, Vereinen u. s. w.
s. Gesellschaftsverträge, Buchstabe e.
Strafbescheide der Finanzbehörden, sofern die Strafe
einschließlich des Werthes der eingezogenen Gegen-
stände 15 Mark übersteitt . . ...
Tauschverträge, s. Kaufverträge.
Taxen von Grundstücken, insofern sie wegen
eines Privatinteresses unter Aufsicht einer öffentlichen
Behörde aufgenommen werrden
Testamente, s. Verfügungen von Todeswegen.
Verfügungen von Todeswegen aller Art, auch
in Form von Vertrüen . . . . ..
Vergleihenn . . . . ..
Ist jedoch durch den Vergleich ein unter den
Parteien bisher nicht in stempelpflichtiger Form
zu Stande gekommenes Rechtsgeschäft anerkannt
dert Mark.f.
— 16000 —
— 400
—1200
—00
—58300 —