Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

— 464 — 
  
Laufende Nr. 
Gegenstand der Besteuerung. 
Steuersatz 
vom 
Hun- 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe. 
  
(60.) 
6I. 
63. 
67. 
65. 
67. 
  
ein Fünftel des Steuersatzes für die betreffende 
Standeserhöhung in Ansatz gebracht; 
b) Wappenvermehrungen und Wappenänderungen 
ein Achtel der Sätze zu a. 
Erfolgt die Wappenvermehrung und Wappen- 
änderung in Verbindung mit einer Standes- 
erhöhung, so kommt außerdem der für letztere 
vorgesehene Stempelbetrag zur Erhebung; 
J) Erhebung eines Inbegriffs von Gütern zu einer 
Standesherrschaft, einem Herzogthum oder 
Fürstentn ... 
d) Verleihung des Patents 
für einen Kammerjunker . . . . .. 
Kammerhern 
sofern letzterer vorher Kammerjunker war 
Je) für die Verleihung von Titeln an Privatpersonen 
Statuten von Gesellschaften, Vereinen u. s. w. 
s. Gesellschaftsverträge, Buchstabe e. 
Strafbescheide der Finanzbehörden, sofern die Strafe 
einschließlich des Werthes der eingezogenen Gegen- 
stände 15 Mark übersteitt . . ... 
Tauschverträge, s. Kaufverträge. 
Taxen von Grundstücken, insofern sie wegen 
eines Privatinteresses unter Aufsicht einer öffentlichen 
Behörde aufgenommen werrden 
Testamente, s. Verfügungen von Todeswegen. 
Verfügungen von Todeswegen aller Art, auch 
in Form von Vertrüen . . . . .. 
Vergleihenn . . . . .. 
Ist jedoch durch den Vergleich ein unter den 
Parteien bisher nicht in stempelpflichtiger Form 
zu Stande gekommenes Rechtsgeschäft anerkannt 
  
dert Mark.f. 
— 16000 — 
— 400 
—1200 
—00 
—58300 — 
  
  
 
	        
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