Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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(Xr. 9780.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aachen, Düren, Jülich, Montjoie, 
St. Vith, Bonn, Adenau, Ahrweiler, Boppard, Castellaun, St. Goar, 
Kirn, Münstermaifeld, Simmern, Zell a. Mosel, Neuß, Opladen, Saar- 
louis, Sulzbach, Grumbach, Merzig, Wadern, Trier, Neuerburg, Perl, 
Wittlich und Rhaunen. Vom 19. August 1895. 
A## Grund des F. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Aachen gehörigen Bergwerke Ottilie 
und Walheimerwald, und die zu demselben Amtsgerichtsbezirk gehörige 
Gemeinde Walheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörige Gemeinde Girbelsrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Jülich gehörige Gemeinde Boslar, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Montjoie gehörige Gemeinde Kalter- 
herberg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts St. Vith gehörige Gemeinde Vorn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Vonn gehörige Gemeinde Sechtem, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Horperath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Gemeinde Dernau, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörige Gemeinde Nieder- 
Gondershausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörige Gemeinde 
Mörödorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts St. Goar gehörige Gemeinde Nieder- 
burg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirn gehörige Gemeinde Weiler bei 
Monzingen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde 
Rüber, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörigen Gemeinden 
Liebshausen und Erbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell a. Mosel gehörige Gemeinde 
Pünderich, 
(Tr. 9780.)
	        
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