Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuß gehörige Gemeinde Dormagen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige Gemeinde Monheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde Pachten, 
für gi #um Bezirk des Amtsgerichts Sulzbach gehörige Gemeinde Quier- 
hied, 
für da. zum Bezirk des Amtsgerichts Grumbach gehörige Gemeinde Nieder- 
en, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörige Gemeinde Bietzen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Unter- 
Morscholz, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Sankt 
Mathias, 
ür die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörige Gemeinde Waldhof- 
z ʒ 9 g gehorig hr 
Falkenstein, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Perl gehörige Gemeinde Helfant, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Rievenich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Sens- 
weiler 
am 15. September 1895 beginnen soll. 
Berlin, den 19. August 1895. 
Der Iustizminister. 
Schönstedt.
	        
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