Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  1.—

 

Juhalt:  Derordnung,  betreffend  die  Wahlen  der  Mitglieder  des  Landeseisenbahnraths  durch  die  Bezirkseisenbahnräthe,
  S.  1.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die
Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  2.

 

N.  9708.)  Verordnung,  betreffend  die  Wahlen  der  Mitglieder  des  Landeseisenbahnraths
durch  die  Bezirkseisenbahnräthe.  Vom  31.  Dezember  1894.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ec.

mu#dnen  auf  Grund  des  F.  10c  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1892,  betreffend
Minsetzung  von  Bezirkseisenbahnräthen  und  eines  Landeseisenbahnrathes  (Gesetz-#aml.
  S.  313):

K.  1.

Der  Vertheilungsplan  für  die  durch  die  Bezirkseisenbahnräthe  aus  den
Leisen  der  Land=  und  Forstwirthschaft,  der  Industrie  und  des  Handelsstandes
#u  wählenden  Mitglieder  des  Landeseisenbahnraths  wird  unter  Abänderung  der  Vereednung
  vom  9.  Dezember  1891  (Gesetz  Samml.  S.  373)  festgestellt  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  und  Vertheilung  der  Mitglieder
Provinz  und  Stellvertreter.  Wahlberechtigter
(er  Regierungbesire  Land-  Bezirkseisenbahnrath.
und  Stathh.  und  ders.  Industrie.  Handel  Frrkseisenbahnrath
wirkhschaft.
a  —
ipreußen  1.  —  2  #  Bromberg.
Vestpreußen  ..  .  .  .
dommern  .  .  .  .  .  .  ..  1  —  1
randenburg  .  .  .  .  .  .  1  1  —  Berlin
Zerlin  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  —  1  —
Schlessien  ..  1  1  1  #  Breblau.
dosen  1  1  —
Sachsen  1  1  1  Magdeburg  und  Erfurt.
eesetz-Samml.  1895.  (Nr.  9708.)  1

Ausgegeben  zu  Berlin  den  15.  Jannar  1895.