Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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3.  des  für  die  Gemeinden  Gaisweiler,  Hippetsweiler,  Riedetsweiler,
Reischach  und  Rothenlachen  errichteten  Ortsgerichts  (Anl.  B  zur  Verordnung
  vom  20.  Dezember  1899  Nr.  22)  von  Riedetsweiler  nach
Hippetsweiler.

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.  Sid-Ein
  neues  Ortsgericht  C.  1)  gilt  mit  der  Ernennung  des  Ortsgerichtsvorstehers

  als  errichtet.  Bis  zu  diesem  Zeitpunkte  bleibt  das  bisherige  gemein.
same  Ortsgericht  bestehen.

Na  ch

Berlin,  den  28.  Oktober  1900.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

 

Bekanntmachung.
Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz=  Samml.  S.  357)

sind  bekannt  gemacht:

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.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  20.  August  1900,  betreffend  die  Verleihung

des  Enteignungsrechts  an  die  Gemeinde  Weißenborn  zum  Erwerbe  oder,
soweit  dies  ausreichend  ist,  zur  dauernden  Beschränkung  des  zur  Anlage
der  geplanten  Wasserleitung  erforderlichen  Grundeigenthums,  durch  das
Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Erfurt  Nr.  40  S.  197,  ausgegeben
am  6.  Oktober  1900)

das  am  14.  September  1900  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaft

  Ill  zu  Wolsfeld  im  Kreise  Bitburg,  durch  das
Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Trier  Nr.  41  S.  439,  ausgegeben
am  12.  Oktober  1900;

das  am  14.  September  1900  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaft

  I!  zu  Rommerbheim  im  Kreise  Prüm,  durch  das
Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Trier  Nr.  41  S.  442,  ausgegeben
am  12.  Oktober  1900;

.  das  am  14.  September  1900  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die

Entwässerungsgenossenschaft  zu  Lasel  im  Kreise  Prüm,  durch  das  Amtsblatt
  der  Königl.  Regierung  zu  Trier  Nr.  41  S.  445,  ausgegeben  am
12.  Oktober  1900.

Nedigirt  im  Gurean  des  Stoatsministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

Ecsez  Samml.  1900.  67