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3. des für die Gemeinden Gaisweiler, Hippetsweiler, Riedetsweiler,
Reischach und Rothenlachen errichteten Ortsgerichts (Anl. B zur Verordnung
vom 20. Dezember 1899 Nr. 22) von Riedetsweiler nach
Hippetsweiler.
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. Sid-Ein
neues Ortsgericht C. 1) gilt mit der Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers
als errichtet. Bis zu diesem Zeitpunkte bleibt das bisherige gemein.
same Ortsgericht bestehen.
Na ch
Berlin, den 28. Oktober 1900.
Der Justizminister.
Schönstedt.
Bekanntmachung.
Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz= Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
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. der Allerhöchste Erlaß vom 20. August 1900, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Gemeinde Weißenborn zum Erwerbe oder,
soweit dies ausreichend ist, zur dauernden Beschränkung des zur Anlage
der geplanten Wasserleitung erforderlichen Grundeigenthums, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Erfurt Nr. 40 S. 197, ausgegeben
am 6. Oktober 1900)
das am 14. September 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft
Ill zu Wolsfeld im Kreise Bitburg, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 41 S. 439, ausgegeben
am 12. Oktober 1900;
das am 14. September 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft
I! zu Rommerbheim im Kreise Prüm, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 41 S. 442, ausgegeben
am 12. Oktober 1900;
. das am 14. September 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die
Entwässerungsgenossenschaft zu Lasel im Kreise Prüm, durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Trier Nr. 41 S. 445, ausgegeben am
12. Oktober 1900.
Nedigirt im Gurean des Stoatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Ecsez Samml. 1900. 67