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Auch soll die Behandlung der ehegericht-Uchen
rozesse, so ferne ste nicht Bewohner
der Haupt: Stadt betreffen, den verschledenen
Kreis Gerichtshhfen zugewlesen
werden.
F. 45.
Was die Bilte um Verweisung der
Preß, Vergehen an Geschwornen-Gerichte
betrifft, so werden Wir solche in weitere
Ueberlegung gleben.
Win genebmigen übrigens, daß dlejenigen
Staa#ts-Werbrechen und Staats-Vergehen,
welche nach den hlerüber bestebenden
Gesetzen durch eine mehr als elnjährige
Freihels Strafe geahndet werden, nle
enders als im Plenum der Krels= Geuchtehhfe
in dem Sinne des F. 38 der
vroolsorischen Instruction für die letzteren,
abgeurtheilt werden follen.
Ueber die Frage, ob dlese Bestimmung
auch bel geringeren Vergehungen der genannten
Art zur Anwendung kommen kne,
werden Wir vorerst die oberste Gerichts-Stelle
mit Gutachten vernehmen lassen.
F. 4%.
So olel die Blite um geseyliche Bestimmung
des Wirkungskreises des Ober- Tiihunals
betrifft, so ist solcher durch dle bestebenden
processuslischen Veorschriften bezelchnet
und wird auch in den kuͤnftigen Proceß-Orduungen
genan angegeben werden.
Anordnungen für den inneren Dienst
desselben sind entweder schon getroffen, oder
werden künfiig noch ertheilt werden.
, i.4s.
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bereinstimmung mit demjenigen zu hringen,
was in den untern Instanzen festgesetn 11,
oder noch festgesetzt werden sell, sinden Wirt
angemessen und behalten Un? ver, die
deshalb erforderlichen gesetzlichen Bestims
mungen im verfassungsmäßigen Wege en
Unsere gelreuen Stände gelangen zu lassen.
F. 46.
Wir werden die Anordnung treffen, daß
auf die Bltte um Oeffentlichkeit der bürgerlichen
und pelulichen Rechtspstege bel
Abfassung der Entwürfe neuer Droceß-Ordnungen
Bedacht genommen werde-F.
47.
In Betreff des Antrags auf gesedliche
Bestimmung der Amts = Befugnisse des
Jaustiz-Ministers, haben Wir zu bemerken,
daß der Grundsatz der Unabhänglgkeit saͤmtlicher
Gerlchte durch die Verfessungs „ Ur,
kunde unumwunden anerkannt, dadurch ober
dem verankwortlichen Justiz-Mlaister jede
Thellnahme an den gerlchtlichen Entscheldungen,
sey sle direkt oder indlrekt, umter“
sagt ist.
Was aber die hhm von Uns anvertrau-