Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

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25. Bekanntmachung, 
die Patuntertheinn an die Dm#cktrelbesitzer Karl Gustav Noser 
und Eduard Leopold Flemming zu Chemnitz auf eine neu und 
eigenthümlich erfundene Handdruckmaschine für Zeuge und Stoffe 
aller Art 
betreffend. 
Den Druckereibesitzern Karl Gustav Roser und Eduard Leopold Flemming 
zu Chemnitz ist auf Ansuchen ein Patent auf eine neu und eigenthümlich erfun- 
dene Handdruckmaschine für Zeuge und Stoffe aller Art, auf die Dauer von 
fünf auf einander folgenden Jahren, für den Umfang des hiesigen Fürstenthums 
mit der Wirkung ertheilt worden, daß Niemand ohne vorher erlangte Zustim- 
mung der Patentinhaber dergleichn D Druckmaschinen herzustellen, zu verkaufen 
und zu benützen befugt sein soll. 
Auch ist bei Verleihung dieses Privilegiums die Neuheit und Eigenthüm- 
lichkeit der Erfindung im Sinne der unter den Zollvereinsregierungen wegen 
Ertheilung von Erfindungspatenten getroffenen Uebereinkunft, auödrücklich vor- 
ausgesetzt worden. 
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Greiz, den 14. November 1863. 
Fürstl. Reuß--Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Scheibe.
	        
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