Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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Bekanntschaft mit der analytischen Geometrie der Ebene, besonders mit 
den Haupteigenschaften der Kegelschnitte, sowie mit den Grundlehren 
der Differential= und Integralrechnung; 
8) in Naturlehre: Kenuntnis der wichrigeren Erscheinungen und Ge- 
sebe aus dem ganzen Gebiete der Physik sowie die Befähigung, diese 
Gesetze mathemathisch zu begründen, soweit es ohne Anwendung der 
höheren Mathematik möglich ist; Bekanntschaft mit den für den 
Schulunterricht erforderlichen physikalischen Instrumenten und Uebung 
in ihrer Handhabung. — Kenntnis der Gesetze der chemischen Ver- 
bindungen und der wichtigsten Theorien über ihre Konstitution; Be- 
kanntschaft mit Darstellung, Eigenschaften und anorganischen Verbin- 
dungen der wichtigeren Elemente mit ihrer Bedeutung im Haushalte 
der Natur und mit dem Wichtigsten aus der chemischen Technologie; 
Uebung im Experimentieren; 
h) in Naturkunde: einc auf cigener Anschauung beruhende Kenntnis 
der häufiger vorkommenden Pflanzen und Tiere aus der Heimat und 
besonders charakteristischer Formen aus fremden Ländern; Bekanntschaft 
mit der Anatomie und den Grundlehren der Physiologie des mensch- 
lichen Körpers unter Berücksichtigung der Gesundheitspflege; Ueber- 
blick über die Systematik des Pflanzen= und Tierreichs; Kenntnis der 
wichtigsten natürlichen Familien, auch einiger Vertreter der niederen 
Pflanzenwelt, sowie. der wichtigsten Ordmungen" der Wirbel- und Elieder= 
tiere, auch einzelner 
Verbreitung: cbeiee mit den * *3 der Anatomie, Physiolo- 
gie und Biologie der Pflanzen und Eiablick in den Bau und das 
Leben der Tiere; dazu einige Uebung im Zrichnen von Pflanzen und 
Tierformen; Bekanntschaft mit den am häufigsten vorkommenden Miner- 
alien hinsichtlich ihrer Krystallsorm, ihrer physikalischen und chemischen 
Eigenschaften und ihrer praktischen Verwertung, sowie mit den wichtig- 
sten Gebirgsarten und geologischen Formationen, besonders Deutschlands. 
  
L 
Die Prüfung ist eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische. 
89. 
Zur häuslichen Bearbeitung erhält der Prüfling eine pädagogische Auf- 
gabe und — soweit möglich, unter Berücksichtigung seiner Wünsche — eine Aufgabe 
aus einem Gebiete der von ihm gewählten Unterrichtssächei, für deren Lösung ihm 
zusammen 12 Wochen Frist zu gewähren sind; diese Frist kann nur von der ge- 
schäftsführenden Regierung verlängert werden. — Die benuhten Hilfsmittel sind, 
genau anzugeben; eine Versicherung darüber, daß diese Angaben vollständig sind,
	        
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