Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

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ihrer  Function  einer  Landesbehoͤrde  unmittelbar  untergeordnet  sind,  von  dieser  Behoͤrde,
außerdem  aber  auf  den  Kreistagen  bestimmt.

Ein  Gleiches  gilt  in  Ruͤcksicht  der  Gehalte,  Ausloͤsungen  und  sonstigen  Verguͤtungen
fuͤr  das  von  kreisstaͤndischen  Deputationen  gebrauchte  Expeditions-  und  Cassenpersonal.

Dresden,  am  10ten  August  1824.

Friedrich  August.

 

Ernst  Friedrich  Carl  Aemilius  Freyherr  von  Werthern.

Christian  Lebrecht  Noßky,  S.
Ausk  gegeben  zu  Dresden,  am  8gten  September  1821.