Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

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d.) die Abstellung unerlaubter Schank= und Gastwirchschaften, 
e.) die Aussicht auf die Anstalten zu Verhütung von Feuersbrünsten, nebst den lösch- 
anstalten, 
I.) die Abwendung von Gefahr auf öffentlichen Pläßen und Wegen, 
g.) die Aufsiche auf Unrerhaltung und Herstellung von Wegen und Brücken, welche 
Privatpersonen gehören. 
C.) Zur Gesundheitspolizei gehörig: 
a.) die Aufsicht auf Medicinalpflege, 
b.) die Sceuerung der Asterärzte, 
.) die Aufsicht auf Apotheken, 
d.) die Aufsicht auf das Hebammenwesen, 
e.) die Steuerung und Verhütung von Epidemien, 
I.) die Abwendung der Gefahr für leben und Gesundheic, die durch Menschen und- 
Thiere entstehen kann, 
z.) die Aussicht über die Ausübung der Thierarzneikunfk, 
h.) die Verhütung und Sceuerung von Viehseuchen. 
D.) Zur tandwirchschafts= Gewerbs= und Handels-Polizei gehörig: 
a.) die Steuerung des unbefugeen Handelns auf den Dörfern, 
b) die Steuerung des Hausirens und Trödelns mie Waaren, 
C.) die Aufsiche wegen der verbotenen Aus= und Einfuhre von Waaren, 
d.) die Handhabung gehöriger Ordnung auf Jahr= und Wochenmärkten. 
E.) Zur Nahrungspolizei gehörig: 
Ga.) die Aussicht auf Aus= und Einfuhre des Getreides, 
b) auf den Victualienhandel und die Hockerei, 
0.) auf Taxen, Maas und Gewicht, 
d.) auf das Mahlwesen, 
e.) auf das Bierbrauen und Branntweinbrennen, 
I.) auf Aus= und Einfuhre des Holzes und die pflegliche Benußung der Privat= 
waldungen. 
F.) Zur Sitrtenpolizei gehörig: 
a.) die Steuerung verbotener Spiele, des Lotto's und Ausspielens von Waaren und 
Gutern, 
b.) die Aufsicht auf die Kotterieen, 
C.) die Aussicht auf öffenrliche Lustbarkeiken und Vergmigungen, 
d.) die Aufsicht auf teihbibliocheken und kesegesellschaften,
	        
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