Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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Durch die Staͤdteordnung, der eine Gemeindeordnung, auch fuͤr Landgemeinden, bald 
folgen soll, wird die Regulirung eurer innern Verwaltungsangelegenheiten mehr euch 
selbst uͤberlassen. 
Durch die Abloͤsungsgesetze werden die der Cultur des Landes entgegenstehenden 
Hindernisse aus dem Wege geraͤumt, die Beschraͤnkungen, denen die Besitzer baͤuerlicher 
Grundstücke unterworfen sind, beseitige, und den Berechtigten für den Wegfall wohlbe- 
gründeter Befugnisse Eneschädigungen zugesichere, die ihnen, ohne die Gerechtigkeic zu 
verleqen, in keinem Falle entzogen werden können, zugleich aber die Veranlassungen 
zu zahlreichen und kostspieligen Processen gehoben. 
Demnächst wird eine neue Organisation in den Behörden den Geschäftsgang ver- 
einfachen und beschleunigen, der ganzen Staaksverwalkung mehr Einbeit verschaffen; die 
Behörden, euch näher gebracht, werden sich im Stande befinden, eure Bedürfnisse ge- 
nauer zu erkennen und hiernach einerseits Gesetze und Einrichtungen vorzuschlagen, wie 
sie euren Sitten und der Volkschümlichkeic entsprechen, andererseits die bestehenden Ge- 
sesze kräftiger zu handhaben, und so wahre bürgerliche Freiheit, die zwar freisinnige 
Gesetze und Einrichtungen, aber auch kräftigen Schutz verlange, zu beföcdern. 
Vieles, was außerdem zu thun übrig bleibe, wird die natürliche und nothwendige 
Folge der neuen Verfassung seynn. Namentlich ist eine Umgestalcung des indirekten 
Abgabenwesens dringend nothwendig und auch bereics in der WVorbereitung begriffen. 
Wie aber vor deren Ausführung das Ergebniß der mie benachbarten Staaten bereits 
obschwebenden Verhandlungen, das nothwendig einen bedeutenden Einfluß auf das anzu- 
nehmende System dußern wird, abgewarket werden muß, so wollen Wir auch, beson- 
ders bei der Wichtigkeit der Sache, bei diesen und andern Einrichtungen zuvor die 
Stimme der neuen Abgeordneken Unsers Volks vernehmen. 
So beabsichtigen Wir, unker dem Schutze des Allmächtigen, das begonnene Werk 
einer verbesserten Staatsverwaltung von Schrite zu Schrite mie Ernst und Ruhe weiter 
zu verfolgen und zu vollenden, bierdurch Unsern Landen Ruhe, Sicherheic, Glück und 
Weblfahrt zu bereiten, und damic den Zweck Unsers Lebens und Wirkens zu bethätigen. 
Wir boffen von allen Unsern Dienern, daß sie, ein jeder in seiner Stellung und 
seinem Berufe, durch ein richtiges Erkennen der Bedürfnisse Unsers Volks, durch ein 
richtiges Erfassen der von Uns verfolgten Regierungsgrundsätze, durch erhöhre Thätigkeir, 
Unsern auf das Beste des Landes gerichteten Willen befördern und getreulich auofüh- 
ren; von allen Unsern Unterthanen, daß sie durch Vertrauen in Unsere Absichten, durch
	        
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