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nahme auf die sub O. ersichtliche, die diesfallsigen speciellern Bestimmungen enthaltende
Beilage, andurch zu Jedermanns, und namenelich der oberlausitzischen Gerichtsbehörden,
Wissenschaft und Nachachceung bekannt gemacht.
Budissin, am 5een September 1831.
Königlich Sächsische Ober-Amts-Regierung des
Markgrafthums Oberlausi.
von Gerßdorf.
Karl Gotefried Auster, S.