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In der Oberlausitz bewendet es, wegen der dasigen fuͤr sich bestehenden Provinzial-
Verfassung, bei Unserer im Landtagsabschiede enthaltenen Erklaͤrung.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, welches, nebst dem Landtagsabschiede und der
Verfassungsurkunde, in der durch das Generale vom 13ten Juli 1796 und das Man-
dat vom 19ten Maͤrz 1818 vorgeschriebenen Maße, bekannt zu machen ist, eigen-
haͤndig unterschrieben und mit dem Koͤniglichen Siegel bedrucken lassen.
So geschehen zu Dresden, am Vien September 1831.
Anton.
Friedrich August, H. z. S.
Bernhard August von Lindenagu.
D. Maximilian Güneher.