Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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In der Oberlausitz bewendet es, wegen der dasigen fuͤr sich bestehenden Provinzial- 
Verfassung, bei Unserer im Landtagsabschiede enthaltenen Erklaͤrung. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, welches, nebst dem Landtagsabschiede und der 
Verfassungsurkunde, in der durch das Generale vom 13ten Juli 1796 und das Man- 
dat vom 19ten Maͤrz 1818 vorgeschriebenen Maße, bekannt zu machen ist, eigen- 
haͤndig unterschrieben und mit dem Koͤniglichen Siegel bedrucken lassen. 
So geschehen zu Dresden, am Vien September 1831. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
Bernhard August von Lindenagu. 
  
D. Maximilian Güneher.