Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

  
Gesetzsammlung 
Königr ig Sachsen. 
41. 
  
62.) Generalverordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin 
an sämmtliche Gerichtsbehörden des Markgrafthums Oberlausitz, 
die zu beschleunigende Publication der in der Gesetzsammlung erscheinenden 
Gesetze und Verordnungen betreffend; 
dom 12ten September 1831. 
E. ist zur Kennkniß der Königlichen Ober-Amts-Regierung gelangt, daß von den 
Gerichtsbehörden der Königlich Sächsischen Oberlausit die Publicacion der in der Geseß- 
sammlung erscheinenden, für hiesiges Markgrasthum gülrigen Gesetze und Verordnungen 
an ihre Gerichtsumerthanen häufig verzögert und diese Verzögerung oft selbst dann ver- 
bangen wird, wenn die fraglichen Gesetzes-Anordnungen, wie die jetze verschiedentlich 
ergangenen, auf Ergreifung der Maßregeln zu Abwehrung des Eindringens der Asiatischen 
Cholera bezüglichen, der Natur der Sache nach, die khunlichste Beschleunigung in Be- 
werkstelligung der Publication und Ausführung der in ihnen enthalenen Anbefohlnisse er- 
beischen, 
Wie daher dasjenige, was wegen Bekannemachung der von Zeie zu Zelk ergehenden 
Gesetze in dem, mittelst Ober= Amtspatents vom 21sten September 17 96., publicirten 
Generale vom 13t#en Juli desselben Jahres hierunter allenthalben, und namentlich im 
Gesetzsammlung 1831. („ 54 )
	        
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