Sportulsatz.
Xo. Gegenstand.
%
18. Urthel = Rezjections-, Decisiv. = und interlocutorische Verordnungen wer-
den nach besondern, jedesmal vom Collegie, nach Maßgabe
der Größe und Wichtigkeit der Arbeit, zu bestimmenden An-
sätzen bezahlt.
!0. Verordnung, Erlaß, Injunce u. s.# w. . 129r.bis-—16—
20. - - zu Anberaumung eines Vorbeschiedes, von jeder Partheil— 16—
21. "% "] wodurch der juclex a quo von der Annahme einer
Appellation benachrichtigt und zur Ansetzung des Justifica—
tions-Termines befehligt wird, von jeder Parthei, welche
die angenommene Appellation eingewendet hat, — 16 —
22. Vidimus unter dem großen Insiegel, 1.— —
23. = .nunter dem kleineren, — 18—
24. = „ ddurch den Sccretair, — —
25. wenn aber eine Urkunde aus mehreren Vogen bestehet, nach
Beschaffenheit 12 gr. bi–
26. -.zu den Acten, — 6 —
27. Vorbeschied, für dessen Haltung, von jeder Parthei, wenn *# gleich
in mehreren Li#c#sconsorten besteht, . 2...-.
Anmerkung.Beiallenvorkommenden,hiernichtspeciellbezeichs
netenVerhandlungendientdieAppellation-Gerichts-Sporan-
Taxe vom 20. Septbr. 1825. zur Richtschnur.
Wegen der in geringfuͤgigen Sachen zu liquidirenden Ge—
bühren treten die Bestimmungen des Mandats vom 28. No-
vember 1753. §. 10. ein, verbunden mit dessen Erläuterung
in der ersten Anmerkung zur allgemeinen Sportul-Taxe vom
12. Septbr. 1812. zu Cap. I. Tit. I.