Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
4. 
7.) Rescript des Geheimen Rathes an das Ober-Steuer- 
Collegium, 
die Auslegung von Quatembern wegen des Besibes steuerfreier Grundstücke 
betreffend; 
  
vom 21sten Januar 1831. 
A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen, tc. ꝛc. ꝛc. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen te. 
Wohlgeborner, Veste, Räthe, liebe getreue. 
Ihr seid erinnert, welche Verschie- 
denbeit der Meinungen darüber entstanden ist: 
ob die Bestimmungen des Mandats, wegen Enescheidung verschiedener, das Seeuer- 
wesen betreffender Fragen, vom 2 4|en März 1810. ad Quacst. VIII. é4. 3. 
ct 4. unr ad QGuacst. IX. über die Quatember-Mitleidenheit der Besißer und 
Bewohner der in diesen Stellen bezeichneten steuerfreien Grundstücke, von den 
allen steuerbaren Grundstücken als Reallast aufliegenden Grundquatembern, oder 
nur von denjenigen Quatembern zu verstehen seien, welche wegen des sonstigen 
Gewerbes, das die Besiker und Bewohner jener Grundstücke ereiben, als bloße 
Personallast zu erheben sind? 
Nachdem Wir nun, nach vernommenem Beirath Unserer getreuen alterbländischen 
Stände, diese Frage, zur Erläuterung jener Geseßstellen, dahin entschieden haben: 
Gesenzssammlung 1831. ( 6 )
	        
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