Gesetzsammlung
für das
Königreich Sachsen.
4.
7.) Rescript des Geheimen Rathes an das Ober-Steuer-
Collegium,
die Auslegung von Quatembern wegen des Besibes steuerfreier Grundstücke
betreffend;
vom 21sten Januar 1831.
A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen, tc. ꝛc. ꝛc.
und
Friedrich August, Herzog zu Sachsen te.
Wohlgeborner, Veste, Räthe, liebe getreue.
Ihr seid erinnert, welche Verschie-
denbeit der Meinungen darüber entstanden ist:
ob die Bestimmungen des Mandats, wegen Enescheidung verschiedener, das Seeuer-
wesen betreffender Fragen, vom 2 4|en März 1810. ad Quacst. VIII. é4. 3.
ct 4. unr ad QGuacst. IX. über die Quatember-Mitleidenheit der Besißer und
Bewohner der in diesen Stellen bezeichneten steuerfreien Grundstücke, von den
allen steuerbaren Grundstücken als Reallast aufliegenden Grundquatembern, oder
nur von denjenigen Quatembern zu verstehen seien, welche wegen des sonstigen
Gewerbes, das die Besiker und Bewohner jener Grundstücke ereiben, als bloße
Personallast zu erheben sind?
Nachdem Wir nun, nach vernommenem Beirath Unserer getreuen alterbländischen
Stände, diese Frage, zur Erläuterung jener Geseßstellen, dahin entschieden haben:
Gesenzssammlung 1831. ( 6 )