Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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10.) Resecript des Geheimen Rathes an die Ober-Amts- 
Regierung zu Budissin, 
die Befolgung des Mandats wegen Erstreckung der Censurgesetze auf den 
Steindruck in der Oberlausitz betreffend; 
vom 1sten Februar 1831. 
A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. 2c. 2c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen ꝛc. 
Veste, Hochgelahrte, Raͤthe, liebe getreue. Das auch für das Markgrafthum Ober- 
lausig erlassene, die Erstreckung der Cenfurgesehe auf den Steindruck bekreffende Man- 
dar, vom 22 sten December vorigen Jahres, (Num. 39 der Gesesammlung) wollen Wir 
daselbst, soviel die V. 6 enthaltene Vorschrife anlangt, in der Maße befolgt wissen, 
daß wenn Steindruckereien an einem Orte, wo Burchdruckereien und Censuranstalten 
noch nicht bestehen, sich entweder schon befinden, oder Genehmigung zu ihrer Anlegung 
künftig gesucht wird, die Ortsobrigkeit darüber zuvörderst an euch Anzeige erstatten soll, 
damie darauf das Nörhige wegen der Censireinrichtungen verfüge werden möge. 
Solches lassen Wir euch in Gnaden, womie Wir euch gewogen sind, unverhal- 
ten seyn. 
Gegeben zu Dresden, den 1sten Februar 1831. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Karl Friedrich Schaarschmide. 
Ausgegeben zu Dresden, am 10n Februar 1831.
	        
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