Metadata: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Lfde 
Nr. 
Bundesstaat. 
Die obere Leitung des 
Marschwesens und die Aus- 
stellung der Marschroute 
steht zut 
  
  
Die örtliche Zuweisung der 
Quartiere und der sonst erforder- 
lichen Marschbedürfnisse nach 
Maßgabe der Marschrouten 
wird vermittelt durch: 
Bemerkungen. 
  
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
  
Fürstentum Reuß dlterer 
Linie. 
Fürstentum Reuß jüngerer 
Linie. 
Fürstentum Schaumburg- 
Lippe. 
Fürstentum Lippe 
Freie und Hansestadt Lübeck. 
Freie Hansestadt Bremen. 
Freie und Hansestadt Ham- 
burg. 
Elsaß-Lothringen. 
  
dem Fürstlichen Landrats- 
amt in Greiz. 
dem Fürstlichen Ministerium, 
Abteilung für das Innere, 
in Gera. 
dem Fürstlichen Ministerium 
in Bückeburg. 
der Fürstlichen Regierung in 
Detmold, 
der Militärkommission des 
Senats in Lübeck. 
der Zentral-QOuartier-Depu- 
tation in Bremen. 
der Militärkommission des 
Senats in Hamburg. 
den Bezirkspräsidenten. 
Berlin, den 19. August 1905. 
die Gemeindebehörden. 
das Fürstliche Landratsamt in 
Gera, den Stadtrat in Gera, 
das Fürstliche Landratsamt 
in Schleiz, den Stadtgemeinde- 
vorstand in Schleiz. 
die Stadtmagistrate in Bücke- 
burg und Stadthagen und die 
Landratsämter ebendaselbst. 
die Fürstlichen Verwaltungs- 
ämter und die Magistrate. 
a) die Einquartierungsbehörde 
für die Stadt Lübeck und 
deren Vorstädte, 
b) die Ortsvorstände (Bauer- 
vögte bzw. Gemeindevor- 
stände) für die Landbezirke und 
das Städtchen Travemünde. 
a) die Quartier-Deputation für 
die Stadt Bremen, 
b) die Gemeindevorsteher für die 
Gemeinden des Landgebiets, 
T) die Stadtdirektoren für die 
Städte Vegesack und Bremer- 
haven. 
a) die Sektion für Eingquar- 
tierung der Steuerdeputation 
für die Stadt Hamburg, 
b) den Magistrat zu Bergedorf 
für die Stadt Bergedorf, 
J0) die Gemeindevorstände für die 
Gemeinden des Landgebiets. 
die Gemeindevorstände (Bürger- 
meister). 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. 
Sydow. 
  
 
	        
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