Contents : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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an  Zucker  am  31.  Juli  18
II.  Inländischer  Zucker.

 

 

 

1.  Rohzucker  und  2.  Raffinirte  und  Konsumzucker
Farine.  ·  (mit  Ausschluß  der  Farine).
—  I
a)  b)  a)  Zucker  der  höchsten  0)  Sonstige  raffinirte  Bemerkungen.

Vergütungsklasse  nach  und  Konsumzucker,  zur

§.6b  des  Gesetzes  vom  zweiten  Vergütungsklasse

9.  Juli  1887,  einschließ-Im
  ganzen.  Darunter  lich  der  vom  Bundesrath  nach  §.60  des  Gesetzes

.  o.
Farine.  dieser Klasse  zugewiesenen  vom  9.  Juli  1887
Zucker.  gehörig.

 

7.  8.  9.  10.  11.