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2) Die Summe der gemittelten Polygonflächen muß bei entsprechender Anordnung der
Ab= und Zugangs-Berechnung bis auf die formelle Rechnungsgrenze die Fläche des ganzen Blattes
ergeben. Diese letztere ist für ein 5000 theiliges Katasterblatt stets
(545,1634 — 0,00003642 n(n—i) I h
wo n die Nummer des Blattes bedeutet. Bei einem Maaßstabe Soo oder cdo ist jene
Fläche noch durch 4 oder 25 zu theilen. Die Zusammenstellung sämmtlicher Polygone
eines Blattes bezw. die Vergleichung ihrer Totalsumme mit der ganzen Blattfläche hat
wieder im ersten Polygonberechnungsheft zu geschehen.
3) Nachdem die Mittelflächen auch in das zweite Berechnungsheft übergetragen worden,
erscheint das Material zur späteren Benützung bei der Flächenrevision bereift. (Vergl. 8 74.)
Durchführung der Einzelberechnung.
61.
1) Die Einzelberechnung ist entweder mittels der Messungszahlen, mit dem Polar-
Planimeter oder graphisch zu bewirken, je nachdem das Eine oder Andere, unter gleich-
zeitiger Berücksichtigung des Genauigkeitsgrades, die Arbeit mehr fäördert.
2) Die Benutzung der Originalmaaße ist hauptsächlich bei ganz kleinen, namentlich
aber bei schmalen langgestreckten Grundstücken wenigstens insoweit anzustreben, daß die bei
der Messung gewonnenen Breitenmaaße den Handrifsen entnommen und nur die zugehörigen
Längen aus der Karte abgegriffen werden. (Vergl. § 35 Ziffer 4).
3) Die mit dem Planimeter zu berechnenden Flächen sind unter Beachtung aller hier
durch die Theorie und Praxis gebotenen Rücksichten mindestens 2—3 mal zu umfahren.
Der Pol ist dabei stets außerhalb zu stellen, und wo dieß nicht thunlich wäre, die Parzelle in
mehrere Figuren zu theilen. Ferner ist darauf zu sehen, daß die Fläche direkt oder durch
Zehner-Multiplikation der Ablesungsdifferenzen erhalten werden kann, daß zu spitze Winkel
zwischen der Fahrstange und dem Polararm vermieden werden, daß vielmehr im Anfange
und Ende des Umfahrens die Bewegung der Fahrstange möglichst rechtwinklig auf die
Richtung des Polararmes geschieht, und endlich daß bei jeder 2ten oder 3ten Umfahrung
die Stellung des Poles in zweckmäßiger Weise verändert wird. Die genaue Einstellung
des Planimeters ist möglichst oft durch mindestens dreimaliges Umfahren passender Probe-
figuren zu prüfen.