Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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K. Realgymnasium M. 
— 
Kart N., 
Sohn des Kaufmanns Herrn W. VW. in V., gebornrnrnrneaaananaaan 
zu W., · Konfcfsion,hatimSchuljahrc189...dicvicrthlassebesucht. 
Seine Leistungen haben im Allgemeinen befriedigt; auch hat sein Betragen nie zu 
einer Klage Anlaß gegeben. In der Arithmetik muß er größeren Fleiß anwenden, da es 
ihm keineswegs an den nöthigen Anlagen, wohl aber an Ausdauer und Theilnahme für 
diesen Lehrgegenstand fehlt. 
Seine Fortschritte sind: 
in der Religion sehr gut 
in der deutschen Sprache gut 
in der lateinischen Sprache. genügend 
in der französischen Sprache gut 
in der englischen Sprache — 
in der Arithmetik (Mathematik) ungenügend 
in der Physik .- 
in der Naturbeschreibung sehr gut 
in der Chemie und Mineralogie — 
in der Geschichte sehr gut 
in der Geographie gut 
im Zeichnen genügend 
im Turnen gut. 
Die Erlaubniß zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse hat er erhalten, jedoch im 
Hinblicke auf seine ungenügenden Leistungen in der Arithmetik unter Hinweis auf § 29 
Absatz 4 der Schulordnung, wonach er eine gleiche Nachsicht in der folgenden Klasse nicht 
mehr zu erwarten hat. 
W., am 14. Juli 189 
(L.S.) K. Nekttorat 
Ordinarius der Klasse
	        
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