Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Nr. 16651. 
Bekanutmachnng, die Veröffentlichung der Handelsregister-Einträge betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Justjz. 
Vom 1. Januar 1892 an haben die Veröffentlichungen, welche gemäß § 38 und § 39 
der Bekanntmachung vom 30. April 1862 über die Führung der Handelsregister (Regierungs- 
Blatt S. 581) und gemäß der Bekanntmachung vom 14. April 1889 über die Veröffent- 
lichung der Handelsregistereinträge (Gesetz= u. Verordnungs-Blatt S. 338) in der Morgen- 
ausgabe der Allgemeinen Zeitung erfolgt sind, in der Bayerischen Handelszeitung zu geschehen, 
die von diesem Zeitpunkte an wieder als selbständiges Blatt im- Verlage der Handels= und 
Gewerbekammer für Oberbayern wöchentlich einmal erscheinen wird. 
München, den 22. September 1891. 
Arhr. v. Leourod. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Reißenbach. 
Nr. 14797. 
Bekaunntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den Einjährig-Freiwilligendienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und kl. Kriegsministerium. 
Gemäß § 90 Ziff. 3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 19. Jannar 1889 
und unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Juni l. Is. — Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt S. 175 — wird zur Keuntniß gebracht, daß die der Schule des Dr. H. Bock 
(früher Dr. J. G. Fischer) zu Hamburg zugestandene Berechtigung erloschen ist. (C.c. XV 
des Gesammtverzeichnisses). 
München, den 23. September 1891. 
v. Safferling. v. Neumaur, 
Staatsrath. 
Der Generalsekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Herrmann.
	        
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