Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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zu entnehmende Bedarf für die Herstellung der nachstehend aufgeführten Bahnen lokaler 
- wird festgesetzt: 
S: 1# 
+– 
für eine Lokalbahn von Traunstein nach *- auf den 
Betrag von 
820 600 4, 
für eine Lokalbahn von Laufen nach Tittmoniug auf! den Betrag von 1 117 300 , 
für eine Lokalbahn von Grafing nach Glonn auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von der Station Wolnzach nach - 
auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Straubing nach Konzell auf den Belrag von 
für eine Lokalbahn von Cham nach Waldmünchen den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Bodenwöhr. nach niennburg v. W. 
den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Boyreuth nach Warmensteinach auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Neuenmartt nach Goldmühlen auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von der Station zur Stodt Selb mit Fltgel- 
bahn zur Ludwigsmühle auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Breitengüßbach nach Maroldsweisach auf 
den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Erlangen nach Herzogeuaurach auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von der Station Schnaittach nach Simmels- 
dorf —Hüttenbach auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Kempten nach Pfronten auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Dinkelscherben nach Thannhausen auf 
den Betrag von 
für eine Lokalbahn von gellmünz nach W auf den 
Betrag von 
auf 
auf 
Wicklesgreut nach Windsbach auf den 
Langenzem nach W Wilhermedorf auf den 
— 
— 
— 
1 
546200, 
101 000 ¼. 
725 400 , 
183 700. . 
70, 300 4, 
162 400 . M, 
854 000 .M, 
334 200 M, 
818 000 J 
603 400 ¼,. 
643 300 M, 
303 600 M, 
589 500 A, 
802 200.“. 
767 500.4, 
562 300 M, 
zusammen auf den Marinialbenag von 17 635 900 -K 
siebzehn Millionen sechshundert dreißig fünf Tausend neunhundert Mark.
	        
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