Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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1. Gegen die von dem Landrathe auf die allgemeine Kreisreserve des Vorjahres über— 
nommenen Willigungen besteht keine Erinnerung. 
2. Der Landrath hat dem wiederholt gestellten Antrage daß den Rektoren der mittel- 
fränkischen Progymnasien, welche vor dem 1. September 1894 als Subrektoren an Latein— 
schulen angestellt waren, bei Festsetzung des ihnen nunmehr gebührenden Professorengehaltes 
die Zeit vom Tage ihrer Ernennung zu Subrektoren an in Anrechnung gebracht werde, 
stattgegeben und die erforderlichen Mittel aus Kreisfonds zur Verfügung gestellt. 
Wir haben diesem Beschlusse, nachdem inzwischen auch die betheiligten Stadtgemeinden 
den auf sie treffenden Antheil übernommen haben, bereits Unsere Genehmigung ertheilt, 
in welcher Beziehung auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten vom 28 Felruar l. Is Nr. 3077 hingewiesen wird. 
3 Der Landrath hat den Antheil des Kreises von 80 Prozent an der Personalexigenz 
für die Ausgestaltung der bei der Realschule Ansbach befindlichen mechanischen Werkstätte 
zu einer Fachschule für Maschinenbau und Elektrotechnik bewilligt. Wir genehmigen diesen 
Beschluß und haben die Einsetzung des Betrages von 3 864 M in das Kreisbudget verfügt. 
Das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten wird die weiter 
erforderlichen Einleitungen zur Errichtung dieser Fachschule in Verbindung mit der Real= 
schule treffen. 
4. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Aufstellung eines zweiten fachmännisch ge- 
bildeten Kreis-Schulinspektors und der Festsetzung des Gehaltes, der Gehaltszulage und der 
Diäten und Reisekosten für denselben haben Wir bereits unter dem 21. Dezember v. Is. 
Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen Wir in dieser Beziehung auf die Entschließung 
des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 29 desselben 
Monats Nr 22819. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes, durch welchen in anerkennenswerther Fürsorge für 
die Förderung des Unterrichtes und der Erziehung taubstummer Kinder erheblich vermehrte 
Mittel zur Unuterstützung der Zöglinge in Taubstummenanstalten und Taubstummenschulen 
bereit gestellt wurden, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
6. Die vom Landrathe beschlossene Aufhebung der bisher von den Schülern der Kreis- 
landwirthschaftsschule Lichtenhof zu entrichtenden Aufnahmegebühren erhält Unsere Ge- 
nehmigung. Im Uebrigen wird die Verbescheidung der weiteren Aenderungen der Schul- 
ordnung und des Lehrprogrammes der Kreislandwirthschaftsschule, welchen der Landrath zu- 
gestimmt hat, durch das Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten 
erfolgen. 
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