Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Blatt

     

Gesetund  Verordunngsfür

  das

Königreich  Bayern.

W  56.

München,  den  4.  Dezember  1899.

.=  —

 

 

 

 

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  29.  November  1899,  die  Besetzung  der  Subaltern-  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Kommunalbehörden,
  bei  den  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsanstalten,  sowie  bei  ständischen  2c.  Instituten  mit
Militäranwärtern  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  18.  November  1899,  Ausgabe  4%  iger  Pfandbriefe
durch  die  bayerische  Handelsbank  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  20.  November  1899,  Verlegung  des
K.  Preußischen  Bezirkskommandos  Gebweiler  nach  Mülhausen  i.  E.  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom
20.  November  1899,  Aenderung  in  der  Landwehr-Bezirkseintheilung  im  Bereiche  des  K.  Preußischen  VI.,  VII.,
VIII.  und  IX.  Armece-Corps  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  22.  November  1899,  Ausgabe  von
Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  25.  November  1899,  Einverleibung
  der  Gemeinde  Poppenreuth  in  die  Stadtgemeinde  Fürth  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom
25.  November  1899,  die  Ausgabe  von  Pfandbriefen  der  Pfälzischen  Hypothekenbank  in  Ludwigshafen  a.  Rh.
betreffend.  —  Hofdienst-Nachrichten.  —  Staatsdienst-Nachricht.  —  Ordens-Verleihungen.  —  Königlich  Allerhöchste
  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.  —  Keiserlich  russisches  Consulat  in  Nürnberg.  —
Verleihung  des  erblichen  Adels.  —  Auszug  aus  der  Adelsmatrikel  des  Königreiches.

 

 

 

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Nr.  26095.

Bekanntmachung,  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Kommunalbehörden,
  bei  den  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsanstalten,  sowie  bei  ständischen  2c.  Instituten
mit  Militäranwärtern  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern  beider  Abtheilungen.

Unter  Bezugnahme  auf  die  durch  Ministerialbekanntmachung  vom  8.  v.  Mts.  veröffentlichten
  Grundsätze,  betreffend  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  bei
den  Kommunalbehörden  rc.  mit  Militäranwärtern,  —  Ges.  u.  Verordn.-Bl.  S.  847  —
werden  nachstehend  im  Einvernehmen  mit  dem  k.  Kriegsministerium  die  Ausführungsbestimmungen
  zu  diesen  Grundsätzen  mit  dem  Beifügen  bekannt  gegeben,  daß  Seitens  der
betheiligten  Stellen  und  Behörden  behufs  Einleitung  des  Vollzuges  alsbald  das  Weitere  zu

veranlassen  ist.
München,  den  29.  November  1899.

Frhr.  v.  Feilitzsch.  Dr.  v.  Landmann.
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