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Blatt
Gesetund Verordunngsfür
das
Königreich Bayern.
W 56.
München, den 4. Dezember 1899.
.= —
Inhalt:
Bekanntmachung vom 29. November 1899, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden,
bei den Invaliditäts= und Altersversicherungsanstalten, sowie bei ständischen 2c. Instituten mit
Militäranwärtern betreffend. — Bekanntmachung vom 18. November 1899, Ausgabe 4% iger Pfandbriefe
durch die bayerische Handelsbank betreffend. — Bekanntmachung vom 20. November 1899, Verlegung des
K. Preußischen Bezirkskommandos Gebweiler nach Mülhausen i. E. betreffend. — Bekanntmachung vom
20. November 1899, Aenderung in der Landwehr-Bezirkseintheilung im Bereiche des K. Preußischen VI., VII.,
VIII. und IX. Armece-Corps betreffend. — Bekanntmachung vom 22. November 1899, Ausgabe von
Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 25. November 1899, Einverleibung
der Gemeinde Poppenreuth in die Stadtgemeinde Fürth betreffend. — Bekanntmachung vom
25. November 1899, die Ausgabe von Pfandbriefen der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh.
betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste
Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Keiserlich russisches Consulat in Nürnberg. —
Verleihung des erblichen Adels. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches.
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Nr. 26095.
Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden,
bei den Invaliditäts= und Altersversicherungsanstalten, sowie bei ständischen 2c. Instituten
mit Militäranwärtern betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern beider Abtheilungen.
Unter Bezugnahme auf die durch Ministerialbekanntmachung vom 8. v. Mts. veröffentlichten
Grundsätze, betreffend die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei
den Kommunalbehörden rc. mit Militäranwärtern, — Ges. u. Verordn.-Bl. S. 847 —
werden nachstehend im Einvernehmen mit dem k. Kriegsministerium die Ausführungsbestimmungen
zu diesen Grundsätzen mit dem Beifügen bekannt gegeben, daß Seitens der
betheiligten Stellen und Behörden behufs Einleitung des Vollzuges alsbald das Weitere zu
veranlassen ist.
München, den 29. November 1899.
Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann.
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