Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Signal  Nr.

Name  und  Bedeutung
des  Signals

Art  und  Weise
der  Signalisirung

 

6

Nebelsignal
der  Motor=  oder  Segelschiffe,
der  Güterschleppschiffe  und
Trajektkähne,  welche  außerhalb
eines  Hafens  geankert  sind
E  12,  Ziffer  1  g.).

 

U

In  der  Minute  mindestens

einmal  zwei  rasch  aufeinanderfolgende

  Töne  mit
dem  Nebelhorn.

 

Nebelsignal
der  Häfen  und  Dampfschifflandestellen
  für  fahrplanmäßig
  verkehrende  oder  vorher
  angemeldete  Schiffe.

 

Haseneinfahrtssignal  1
ist  von  den  Dampfschiffen  zu
geben,  sobald  das  Nebelhorn
oder  das  Glockenschlagwerk
eines  anzulaufenden  Hafens
vernommen  wird  und  zwar
so  lange,  bis  die  Nebelglocke
am  Hafenkopf  gehört  wird

(612,  Ziffer  1  f..

 

In  der  Minute  drei  langgezogene
  Töne  mit  dem  Nebelhorn
  oder  Inbetriebnahme
eines  Glockenschlagwerks.  Anhaltendes
  Läuten  mitder  Nebelglocke
  am  Hafenkopf  mit  entsprechenden
  Zwischenpausen.
Diese  Signalisirunghat  sofort
beim  Wahrnehmen  von  Nebelsignalen
  der  Schiffe  zu  beginnen
  und  ist  bis  zur  Einfahrt

  derselben  fortzusetzen.

Zwei  langgezogene  Pfiffe  mit
einer  kurzen  Zwischenpause.

 

 

Hafeneinfahrtssignal  II
ist  von  den  Dampfschiffen  zu
geben,  sobald  die  Nebelglocke
am  Hafenkopf  eines  anzulaufenden
  Hafens  vernommen
wird,  und  zwar  so  lange,
bis  das  Glockensignal  zur
Einfahrt  vom  Dampfsschiff

aus  gegeben  wird

12,  Ziffer  1|1).

 

 

Drei  langezogene  Pfiffe  in
gleichen  Zwischenpausen.

Beantwortung  des  Signals
1

 

Wird  von  den  Dampfsschiffen
mit  dem  Hafeneinfahrtssignall
beantwortet,  sobald  das  Nebelhorn,
  oder  Glockenschlagwerk,
und  mit  dem  Hafeneinfahrtssignal
  II,  sobald  die  Nebelglocke
am  Hafenkopf  gehört  wird
E  12,  Ziffer  1  f.).