-
89
Signal Nr.
Name und Bedeutung
des Signals
Art und Weise
der Signalisirung
6
Nebelsignal
der Motor= oder Segelschiffe,
der Güterschleppschiffe und
Trajektkähne, welche außerhalb
eines Hafens geankert sind
E 12, Ziffer 1 g.).
U
In der Minute mindestens
einmal zwei rasch aufeinanderfolgende
Töne mit
dem Nebelhorn.
Nebelsignal
der Häfen und Dampfschifflandestellen
für fahrplanmäßig
verkehrende oder vorher
angemeldete Schiffe.
Haseneinfahrtssignal 1
ist von den Dampfschiffen zu
geben, sobald das Nebelhorn
oder das Glockenschlagwerk
eines anzulaufenden Hafens
vernommen wird und zwar
so lange, bis die Nebelglocke
am Hafenkopf gehört wird
(612, Ziffer 1 f..
In der Minute drei langgezogene
Töne mit dem Nebelhorn
oder Inbetriebnahme
eines Glockenschlagwerks. Anhaltendes
Läuten mitder Nebelglocke
am Hafenkopf mit entsprechenden
Zwischenpausen.
Diese Signalisirunghat sofort
beim Wahrnehmen von Nebelsignalen
der Schiffe zu beginnen
und ist bis zur Einfahrt
derselben fortzusetzen.
Zwei langgezogene Pfiffe mit
einer kurzen Zwischenpause.
Hafeneinfahrtssignal II
ist von den Dampfschiffen zu
geben, sobald die Nebelglocke
am Hafenkopf eines anzulaufenden
Hafens vernommen
wird, und zwar so lange,
bis das Glockensignal zur
Einfahrt vom Dampfsschiff
aus gegeben wird
12, Ziffer 1|1).
Drei langezogene Pfiffe in
gleichen Zwischenpausen.
Beantwortung des Signals
1
Wird von den Dampfsschiffen
mit dem Hafeneinfahrtssignall
beantwortet, sobald das Nebelhorn,
oder Glockenschlagwerk,
und mit dem Hafeneinfahrtssignal
II, sobald die Nebelglocke
am Hafenkopf gehört wird
E 12, Ziffer 1 f.).