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I.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1904.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1904
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreisamts-Blatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1906.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1906
13 612 436 4 11 J,, wovon ein Steuerprozent auf 136 124 + 36 J4 sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1906.
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein-
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und gefaßten
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung:
1. Dem Beschlusse des Landrats wegen Aufstellung eines vierten Kreisschulinspektors
haben Wir bereits am 23. Februar 1906 Unsere Genehmigung erteilt. Gerne haben
Wir hiebei von diesem erneuten Beweise der Fürsorge des oberbayerischen Landrats für das
Volksschulwesen Kenntnis genommen.
2. Hinsichtlich der Genehmigung der vom Landrate beschlossenen Bereitstellung ver-
mehrter Mittel für Freiplätze im Zentralblindeninstitute zu München verweisen Wir auf die
Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
vom 18. Februar 1906 Nr. 2960.
3. Der Landrat hat für die vollständige Ausgestaltung der K. Gisela-Kreisrealschule
in München die Mittel zur Errichtung je einer pragmatischen Lehrstelle für die Handels-
wissenschaften, für die neueren Sprachen und für die Mathematik, sowie eines Musfiklehrers,
sodann für die Realschulen Wasserburg und Weilheim die Mittel zur Schaffung von prag-
matischen Lehrstellen für Latein behufs Angliederung von Lateinklassen bewilligt. Wir haben