Ar. 61. 4
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 10. August 1914.
Inhalt.
II. Abtiellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Hülfeleistung bei der Ernte. (2) Be-"
6 Gnneranntm lfSs len 4. August 1914, betreffend Höchstpreise.
(3) Bekanntmachung, betreffend die Abgabe von Benzin und Benzol
aus den für die Militärverwaltung sichergestellten Beständen. (4) Bekanntmachung,
betreffend ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche und pharmazeutische
Notprüfungen.
II. Abteilung.
(1)-Bekanntmachung vom 10. Auguft 1914, betreffend Hürfeleistung bei der
Ernte.
Alseitig ist die dringende Notwendigkeit erkannt worden, unseren Landleuten
bei Einbringung der Ernte während des Krieges mit Tatkraft zu Hülfe zu
kommen. Uberall haben sich hülfsbereite Kräfte in großer Zahl gefunden.
Das Ministerium spricht allen seinen Dank und seine Anerkennung aus und
7# daß es gelingen wird, die erforderlichen menschlichen Arbeitskräfte zu
erhalten.
Fehlen wird es an manchen Stellen an Aufsichtskräften, auch an land.
wirtschaftlichen Maschinen, Pferden und mancherlei anderem wirtschaftlichen
Bedarf. Da gilt es, daß die Landleute sich gegenseitig mit Rat und Tat
unterstützen und sich namentlich der allein in ihrer Wirtschaft zurückgebliebenen.
Frauen annehmen. Das Ministerium fordert die Landleute auf, sich freund-100