Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  61.  4

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Meckhlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  10.  August  1914.

 

Inhalt.

II.  Abtiellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Hülfeleistung  bei  der  Ernte.  (2)  Be-"
  6  Gnneranntm  lfSs  len  4.  August  1914,  betreffend  Höchstpreise.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Abgabe  von  Benzin  und  Benzol
aus  den  für  die  Militärverwaltung  sichergestellten  Beständen.  (4)  Bekanntmachung,
  betreffend  ärztliche,  zahnärztliche,  tierärztliche  und  pharmazeutische

  Notprüfungen.

 

II.  Abteilung.

(1)-Bekanntmachung  vom  10.  Auguft  1914,  betreffend  Hürfeleistung  bei  der
Ernte.

Alseitig  ist  die  dringende  Notwendigkeit  erkannt  worden,  unseren  Landleuten
bei  Einbringung  der  Ernte  während  des  Krieges  mit  Tatkraft  zu  Hülfe  zu
kommen.  Uberall  haben  sich  hülfsbereite  Kräfte  in  großer  Zahl  gefunden.
Das  Ministerium  spricht  allen  seinen  Dank  und  seine  Anerkennung  aus  und
7#  daß  es  gelingen  wird,  die  erforderlichen  menschlichen  Arbeitskräfte  zu
erhalten.

Fehlen  wird  es  an  manchen  Stellen  an  Aufsichtskräften,  auch  an  land.
wirtschaftlichen  Maschinen,  Pferden  und  mancherlei  anderem  wirtschaftlichen
Bedarf.  Da  gilt  es,  daß  die  Landleute  sich  gegenseitig  mit  Rat  und  Tat
unterstützen  und  sich  namentlich  der  allein  in  ihrer  Wirtschaft  zurückgebliebenen.
Frauen  annehmen.  Das  Ministerium  fordert  die  Landleute  auf,  sich  freund-100