Nr. 5. 143
Anlage F.
Allgemeine Erklärung
über die Verpackung des Gutes.
Ich erkenne an, daß die von mir bei der Güterabfertigungsstelle der
Eisenbahn in aufgelieferten Güter, und zwar:
unverpackt nom
in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung
aufgegeben sind,
wenn im Frachtbrief auf diese Erklärung Bezug genommen ist.
, den ten 19
(Unterschrift.)
*—) Je nach der Beschaffenheit der Sendungen sind entweder das Wort „unverpackt“ oder die Worte „in
nachbeschriebener mangelhafter Verpackung“ zu streichen.