206
25. Die Bewilligung außerordentlicher Geldauszeichnungen im Betrage von mehr als
100 A für die Abwendungen von Gefahren und dergl. sowie die Aussetzung von Be-
lohnungen im Betrage von mehr als 100 M für die Ermittlung oder Ergreifung der
Täter bei Postdiebstählen.
26. Die Verleihung von fortlaufenden Erziehungsbeiträgen und von Freiplätzen in
Erziehungsanstalten an Töchter von Beamten der Gehaltsklassen 4 mit 14.
27. Die Wahrnehmung der in § 9 Ziffer 2, 4 mit 22 festgesetzten Zuständigkeiten
für das Personal des Ministeriums.
28. Die Behandlung der allgemeinen Angelegenheiten des Staatsdienerunterstützungs-
und Funktionärfonds.
29. Die Verfügung über Einsparungen an Etatsmitteln und Krediten.
30. Die Aufstellung der Rechnungsnachweisungen und des Jahresberichts.
31. Die Festsetzung der Vorschußzahlungen im Postanweisungsverkehr mit dem Reichs-
postgebiet und Württemberg.
32. Die Erlassung allgemeiner Vorschriften über die Auszahlung und die Verrechnung
der Unfall-, Alters-, Invaliden= und Krankenrenten und die Festsetzung und Bekanntgabe der
von den Versicherungsanstalten zu leistenden Betriebsfonds.
33. Die Genehmigung zur Gewährung von Entschädigungen und zum Abschluß von
Bergleichen, soferne der Betrag von 2000 TX überschritten wird.
34. Die Entscheidung über Ersatzansprüche für Postsendungen nach Gebieten fremder
Verwaltungen, die eine Ersatzverbindlichkeit nicht anerkennen.
35. Die Gewährung von Ruhegehältern und ähnlichen Bezügen, wenn kein Rechts-
anspruch besteht (mit Ausnahme der Gewährung von Ruhegehalt an widerrufliche etatsmäßige
Beamte). 1
36. Die Festsetzung der grundsätzlichen Bedingungen für die Gewährung von Darlehen
an die Baugenossenschaften des Personals und die Gewährung der Darlehen.
37. Die Oberaufsicht über die Betriebskrankenkasse der Post- und Telegraphenverwaltung
und die Arbeiterpensionskasse der K. B. Verkehrsanstalten, dann die Genehmigung der Voll-
zugsvorschriften für diese Kassen und für die Unfallversicherung.
38. Die Genehmigung zur Errichtung neuer Stellen für Postvertrauensärzte.
39. Die Aufstellung der Grundsätze über das Dienstverhältnis und über die Ent-
lohnung des Taglohnpersonals.
40. Die Erlassung der grundsätzlichen Bestimmungen über Schalterzeiten, Zustelldienst,
Briefkästen, Schließfächer, über die Bauart der Postfahrzeuge, über die Straßenbahnbenützung
zu Postzwecken und über die Herstellung der Postwertzeichen.