Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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2. Die Abrechnung mit der Zentralstaatskasse. 
3. Die Abrechnung über die von den Postbezirkskassen für Rechnung der Berufs- 
genossenschaften, Aufsichtsbehörden und Invalidenversicherungsaustalten ausbezahlten Ent- 
schädigungen und Renten. 
4. Die Prüfung und Anweisung der Tagegelder und Reisekosten der Beamten des 
Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten, der Oberpostdirektoren und des Personals 
der Amter. 
c) Der Verkehrskontrolle der Posten und Telegraphen: 
1. Die Prüfung der Ubersichten und Nebenrechnungen über die Einnahmen aus dem 
Verkauf der Postwertzeichen, aus unfrankierten Sendungen, an Zeitungs= und Zustellgebühren, 
Einschreibgebühren für Omnibusreisende, über Einnahmen aus dem Motorwagenverkehr, dann 
aus dem Telegraphen= und Telephonverkehr, ferner über die Ausgaben für Beförderung und 
Zustellung der Telegramme. 
2. Die Prüfung und Feststellung der Jahreseinnahmen der gemeindlichen öffentlichen 
Telephonstellen. 
3. Die Prüfung der Nachweisungen über den Absatz an Postwertzeichen, dann an 
Gebührenmarken, Reichs= und Invalidenmarken. 
4. Der Sturz der Marken, Wert= und Stempelzeichenmaterialien beim Verlagsamt 
der Posten und Telegraphen. 
5. Die Abrechnung mit der Reichspostverwaltung, Württemberg, Osterreich und der 
Schweiz über die Forderung und Schuld aus dem Paketpost= und sonstigen Verkehr. 
6. Die Abrechnung über den abrechnungspflichtigen telephonischen Fernverkehr und über 
den abrechnungspflichtigen Telegrammverkehr. 
7. Die Abrechnung mit fremden Verwaltungen über den Betrieb gemeinschaftlicher 
Posten, die Abrechnung über die Kosten der Postbeförderung auf den Privateisenbahnen. 
8. Die Abrechnung mit den Privateisenbahnen über den Telegraphen= und Tele- 
phonverkehr. 
9. Die Erstattung und Anweisung von Telegrammgebühren im internationalen Verkehr, 
soweit sie nicht den Oberpostdirektionen übertragen ist. 
10. Die Prüfung und Richtighaltung der Telephonkataster und Hebelisten für Telephon= 
teilnehmergebühren. 
11. Die Prüfung und Verwahrung des Telegrammaterials. 
12. Die Prüfung und Verbescheidung der Rechnung des Versicherungsamtes über die 
Einnahmen und Ausgaben der Betriebskrankenkasse der Post= und Telegraphenverwaltung.
	        
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