Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die aus diesen Gemeinden ge— 
bildete neue Gemeinde den Namen „Schneizlreuth“ führe. 
München, den 10. April 1909. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
  
Nr. 11173. 
Bekanntmachung, das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich- 
Ungarn vom 25. Januar 1905 betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Nachstehend wird die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 19. März 1909 
aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich vom 26. März 1909 Nr. 12 S. 79 zum 
Abdruck gebracht. 
München, den 13. April 1909. 
J. A. 
Ministerialrat v. Prenner. 
BSekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen 
Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen 1 
und II zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn 
vom 25. Januar 1905 (Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete wie 
folgt berichtigt: 
Anlage I. 
1. TXII. Drittes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Warnsdorf."
	        
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