Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

  
Eesetzund HVerorduungschat 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 33. 
München, den 16. Juli 1909. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1909, die Sonntagsruhe und den Urlaub der Staatsbeamten betreffend. 
  
  
  
  
Nr. 20485. 
Bekanntmachung, die Sonntagsruhe und den Urlaub der Staatsbeamten betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aubßern, K. Staateoministerium 
der Justiz, K. Staatsministerium des Innern, K. Staatsministerium des Innern für 
Ki#rchen- und Schulangelegenheiten, K. Staatsministerium der Finanzen, fi. Staats- 
ministerium für Verkehrsangelegenheiten, K. Kriegsministerium. 
Zum Vollzuge des Artikel 22 des Beamtengesetzes ergehen mit sofortiger Wirksamkeit 
nachstehende Anordnungen: 
I. Sonntagsruhe der Staatsbeamten. 
§ 1. 
1 Die Heranziehung von Beamten zum Dienste an Sonn= und Feiertagen einschließlich 
der politischen Feiertage ist nur insoweit zulässig, als dies zur Erledigung unverschieblicher 
Geschäfte geboten ist. 
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