Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 36. 527 
Abschied für den Landrat von Oberfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1909. 
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs. 
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Un Gottes Gnaden Söniglicher Prinz von HFayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 16. bis 28. November 1908 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1907. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1907 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1909. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Oberfranken beträgt für das Jahr 1909 
3 430 173 —X&,, wovon ein Steuerprozent auf 34 301 “¾ sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1909. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Die Beschlüsse des Landrates hinsichtlich der Bezüge der Lehrer der Taubstummen= 
anstalt in Bayreuth und der Gewährung eines auf 15 Jahre vom Jahre 1909 ab zu- 
gesicherten Zuschusses von jährlich 6000 zum Bau eines neuen Anstaltsgebäudes für 
dieses Institut werden gerne genehmigt.
	        
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