Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

3. gemäß. 8 2 Ziff. 3 a. a. O. aus der Reihe der Ingenieure der Baurat und 
Direktor der Maschinenfabrik Augsburg—Nürnberg, A.-G., Dr. Anton Ritter 
von Rieppel in Nürnberg. 
München, den 23. Mai 1910. 
v. Brettreich. 
  
Hofdienst-Machricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 4. Mai 1910 den Gutsbesitzer und 
Leutnant der Reserve des 1. Schweren Reiter- 
Regiments Walter Grafen vom Berchem 
auf sein alleruntertänigstes Ansuchen zum 
Königlichen Kämmerer zu ernennen. 
  
Staatsdienst-Nachricht. 
Im Namen Seine## Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 13. Mai 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Ministerial- 
direktor im K. Staatsministerium der Justiz 
Johann Ritter von Treutlein-Mördes 
zum Staatsrate i. ord. Dienste zu ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 5. Mai 1910 dem K. Oberst- 
hofmeister Albrecht Grafen von Seinsheim 
und dem K. Kämmerer, Vorsitzenden im 
Ministerrate und Staatsminister des König- 
lichen Hauses und des Außern, Dr. Klemens 
Freiherrn von Podewils-Dürniz für die 
ihnen von Seiner Majestät dem Schah von 
Persien verliehenen Großkreuz-Insignien des 
Persischen Löwen= und Sonnenordens und 
unterm 11. Mai 1910 dem K. Staats- 
minister des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten Dr. Anton Ritter von Wehner 
für das ihm von Seiner Majestät dem König 
von Schweden verliehene Großkreuz des König- 
lich Schwedischen Nordstern-Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.