Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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b) Sprenggelatine. 
Die Sprenggelatine stellt eine bernstein= bis braunfarbige, durchscheinende, gummiartige 
Masse mit 90—93 % Nitroglyzerin und 7—10 % Kollodiumwolle vor. Gegen Stoß, 
Schlag und Reibung ist sie beträchtlich weniger empfindlich als Gurdynamit. Sie wird 
durch Feuchtigkeit weitaus weniger als Gurdynamit beeinflußt. Bei Aufbewahrung unter 
Wasser nimmt sie nach einiger Zeit an der Oberfläche ein milchigtrübes Aussehen an. 
Die Sprenggelatine wird namentlich zu Sprengungen unter Wasser verwendet. Da bei 
der Explosion von Sprenggelatine nicht nur die Wirkung des Nitroglyzerins, sondern auch 
die der Kollodiumwolle zur Geltung kommt, überragt die Sprenggelatine die Sprengkraft 
aller anderen Dynamitsorten. 
c) Gelatinedynamite. 
Die Gelatinedynamite stellen gelatinierte Gemische von Nitroglyzerin und Kollodiumwolle 
vor, denen noch Zumischpulver aus Natron-, Kali= oder Ammonsalpeter mit Holzmehl und 
Soda beigegeben sind. Sie stellen brotteigähnliche, der Sprenggelatine an Elastizität nach- 
stehende Massen vor. Durch den Gehalt an Salpeterarten, besonders an Natron= und 
Ammonsalpeter, sind sie gegen Feuchtigkeit nicht unempfindlich, doch sind Gelatinedynamite 
auch bei nassen Bohrlöchern verwendbar. 
Gelatinedynamite stellen zur Zeit die verbreitetsten Dynamitsorten vor. Durch ver- 
schiedene Mischungsverhältnisse von gelatiniertem Nitroglyzerin und Zumischpulver kann die 
Brisanz der Gelatinedynamite nach Belieben geändert werden. 
3. Die handhabungssicheren Sprengstoffe. 
Für die Verwendung bei Sprengarbeiten kommen folgende 2 Gruppen von hand- 
habungssicheren Sprengstoffen in Betracht: 
a) Schwarzpulverähnliche handhabungssichere Sprengstoffe, die als 
Ersatz des Schwarzpulvers dienen und nicht unter das Gesetz vom 9. Juni 1884 fallen, 
so daß ihr Besitz und ihre Verwendung nicht von einem Erlaubnisschein abhängig ist. 
Vergleiche E#O Anlage C I A 1. Gruppe Buchst. d. 
Die schwarzpulverähnlichen, handhabungssicheren Sprengstoffe weisen verschiedene Zu- 
sammensetzungen unter Verwendung von Natron= und Kalisalpeter auf. Gegen Schlag, 
Stoß oder Reibung sowie gegen die Einwirkung von Flammen sind diese Sprengstoffe 
verhältnismäßig unempfindlich. Sie verbrennen mit ziemlich lebhafter Flamme, verpuffen 
jedoch nicht wie das Schwarzpulver. Die Sprenggase sind für die Atmungsorgane weniger 
belästigend als die des Schwarzpulvers. Doch sind diese handhabungssicheren Sprengstoffe 
gegen Feuchtigkeit empfindlicher als Schwarzpulver.
	        
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