Zu X. Zwecks Außerhebung-
setzung eines Teilbetrags der
Kriegsabgabe nur auszukfüllen
von den Gesellschaftern inlän-
discher Gesellschaften mit be-
schränkter Haftung. die
1. Geschäftsanteile in Höhe von
mindestens der Hälste des
Stammkapitals besitzen, so-
wie von Gesellschaftern, die
zu einander im Verhältnis
von Ehegatten, von Wer-
mandten in gerader Linie,
von Geschwistern oder Erben
von Geschwistern stehen und
zusammen Geschäftsanteile
in Höhe von mindestens der
Hälfte des Stammkapitals
besitzen, in beiden Fällen
vorausgesetzt, daß während
der ganzen Daner der Kriegs-
geschäftsjabre das einge.
zablte Stammkapital der Ge-
sellschaft dreihunderttausend
Mark nicht überstiegen hat,
2. vor dem 1. August 1914 als
Geschäftsführer oder Proku-
risten der Gesellschaft bestellt
waren und aus dieser Stel-
lung bis zum Schlusse des
letzten Kriegsgeschäftsjahrs
nicht ausgeschieden sind, es
sei denn insolge Ablebens
oder Krankheit, sowie von
Gesellschaftern, die Ehegatten
oder Erben solcher Personen
sind, wenn diese Gesellschafter
in beiden Fällen allein oder
zusammen Geschäftsanteile in
Höhe von mindestens der
Hälfte des Stammkapitals
besitzen.
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Hier wird writer noch anzugeben sein der Unterschied zwischen dem Werte, mit dem noch nicht fällige MUnsprüche
aus während des Beranlagungszeitraums eingegangenen Lebens., Kapital- und Rentenversicherungen unter I 3e angesetzt
sind, und der vollen Summe der eingezahlten Prämien oder Kapitalbeiträge, falls die jährliche Prämienzahlung den Betrag
von eintausend Mark oder die einmalige Kapitalzahlung den Betrag von dreitansend Mark übersteigt.
X. Am 31. Dezember 1916 war ich — meine Ehefrau — der von mir — uus bvertretene Steuerpflichtige mit
K an der inländischen Gesellschaft mit beschränkter Hafiiinn
............................... (Gesellschaftsfirma und Sitz) beteiligt.
(Enthalten in der Stenererklärung unter 1 30)
Anmerkung.
Von Steuerpflichtigen, deren Bermögen den Betrag von 100 000 K nicht übersteigt, welche Kindern auf Grund geseszlicher Verpflichtung
(8§ 1601 bs 1615 B. G. B.) Unterhalt gewähren und daher gemäß §27 Abs. 1 des Besitzsteuergesetzes Anspruch auf Ermäßigung der Besitzsteuer haben,
sind hier Zahl und Alter der in Betracht kommenden minderjährigen Kinder anzuaeben. Ebenso find die Berhältnine darzulegen, die einen Anspruch
auf Ermäßigung der Besitzstruer nach § 27 Abs 2 des Bestitzsteuergesctzes begründen.
Ich versichere
— hiemmit, daß dic vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Wir versichern
.................... „den ten 1917.
Stenererklärungen ohne Unterschrift ........................ ...............................
gelten als nicht abgegeben. (Unterschrift)