Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

  
Zu X. Zwecks Außerhebung- 
setzung eines Teilbetrags der 
Kriegsabgabe nur auszukfüllen 
von den Gesellschaftern inlän- 
discher Gesellschaften mit be- 
schränkter Haftung. die 
1. Geschäftsanteile in Höhe von 
mindestens der Hälste des 
Stammkapitals besitzen, so- 
wie von Gesellschaftern, die 
zu einander im Verhältnis 
von Ehegatten, von Wer- 
mandten in gerader Linie, 
von Geschwistern oder Erben 
von Geschwistern stehen und 
zusammen Geschäftsanteile 
in Höhe von mindestens der 
Hälfte des Stammkapitals 
besitzen, in beiden Fällen 
vorausgesetzt, daß während 
der ganzen Daner der Kriegs- 
geschäftsjabre das einge. 
zablte Stammkapital der Ge- 
sellschaft dreihunderttausend 
Mark nicht überstiegen hat, 
2. vor dem 1. August 1914 als 
Geschäftsführer oder Proku- 
risten der Gesellschaft bestellt 
waren und aus dieser Stel- 
lung bis zum Schlusse des 
letzten Kriegsgeschäftsjahrs 
nicht ausgeschieden sind, es 
sei denn insolge Ablebens 
oder Krankheit, sowie von 
Gesellschaftern, die Ehegatten 
oder Erben solcher Personen 
sind, wenn diese Gesellschafter 
in beiden Fällen allein oder 
zusammen Geschäftsanteile in 
Höhe von mindestens der 
Hälfte des Stammkapitals 
besitzen. 
  
  
601 
Hier wird writer noch anzugeben sein der Unterschied zwischen dem Werte, mit dem noch nicht fällige MUnsprüche 
aus während des Beranlagungszeitraums eingegangenen Lebens., Kapital- und Rentenversicherungen unter I 3e angesetzt 
sind, und der vollen Summe der eingezahlten Prämien oder Kapitalbeiträge, falls die jährliche Prämienzahlung den Betrag 
von eintausend Mark oder die einmalige Kapitalzahlung den Betrag von dreitansend Mark übersteigt. 
X. Am 31. Dezember 1916 war ich — meine Ehefrau — der von mir — uus bvertretene Steuerpflichtige mit 
K an der inländischen Gesellschaft mit beschränkter Hafiiinn 
............................... (Gesellschaftsfirma und Sitz) beteiligt. 
(Enthalten in der Stenererklärung unter 1 30) 
  
Anmerkung. 
Von Steuerpflichtigen, deren Bermögen den Betrag von 100 000 K nicht übersteigt, welche Kindern auf Grund geseszlicher Verpflichtung 
(8§ 1601 bs 1615 B. G. B.) Unterhalt gewähren und daher gemäß §27 Abs. 1 des Besitzsteuergesetzes Anspruch auf Ermäßigung der Besitzsteuer haben, 
sind hier Zahl und Alter der in Betracht kommenden minderjährigen Kinder anzuaeben. Ebenso find die Berhältnine darzulegen, die einen Anspruch 
auf Ermäßigung der Besitzstruer nach § 27 Abs 2 des Bestitzsteuergesctzes begründen. 
  
Ich versichere 
— hiemmit, daß dic vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. 
Wir versichern 
.................... „den ten 1917. 
Stenererklärungen ohne Unterschrift ........................ ............................... 
gelten als nicht abgegeben. (Unterschrift)
	        
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