Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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b) Der Ziffer 7 wird folgender Absatz V beigefügt: 
„Ein eigener Haushalt im Sinne dieser Bekanntmachung ist bei einem 
Beamten als gegeben zu erachten, der eine Wohnung mit eigener Geräteausstattung 
besitzt, eigene Küche führt und eine Person unterhält, die durch die Besorgung 
seiner Hauswirtschaft ausschließlich oder vorwiegend in Anspruch genommen ist.“ 
2. Die Beilage 1 zur Bekanntmachung vom 6. Juni 1917 (GVl. S. 159 ff.) 
wird mit Wirkung vom 1. Juni 1917 durch die Beilage zur gegenwärtigen Bekanntmachung ersetzt. 
München, den 11. Oktober 1917. 
Dr. Graf v. Verlling. v. Thelemann. v. Breunig. Dr. v. Knilling. Dr. v. Grettreich. 
J. V. « 
Staatsrat Dr. v. Endres. 
Beilage. 
Klasseneinteilung der Gemeinden.) 
Klasse I. Klasse II. 
Berlin Aeschach 
Bern (Schweiz) Amberg 
Ingolstadt einschl. des unmittelbar an- Asch (Osterreich) 
grenzenden Ortes Ringsee Aschaffenburg 
Ludwigshafen Aubing 
Mannheim (Baden) Augsburg 
München Baar 
Nürnberg einschl. des unmittelbar an- b 
grenzenden Ortes Zerzabelshof d 
Pasing einschl. der unmittelbar an— 
Berchtesgaden 
grenzenden, zur Gemeinde Obermenzing Z 
gehörenden Teile der Villenkolonien I Bubenhausen, B. A. Zweibrücken 
und II Dürkheim (Bad) 
Wien (Osterreich) Ebenhausen bei Ingolstadt 
  
*) Soweit bei den Gemeindebeseichnungen nichts anderes gesagt ist, ist hierunter der ganze Bezirk der 
politischen Gemeinde dieses Namens zu verstehen.
	        
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