Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Die  Bundes-Kriegsverfassung.  291

geflüstert  hatte.  Unter  Anstett  wirkten  seine  allbekannten  geheimen  Agenten
Faber  und  Strinkewitsch;  sie  trieben  es  mit  dem  Horchen  so  arg,  daß  man
nach  Kapodistrias'  Abgang  doch  für  gerathen  hielt  sie  aus  der  Bundes—
stadt  abzurufen.  Minder  bemerkbar,  doch  im  Stillen  sehr  mächtig  war
der  Einfluß  des  französischen  Gesandten  Reinhard,  der  auch  mit  den
Unzufriedenen  des  linken  Rheinufers  wahrscheinlich  noch  geheime  Ver—
bindungen  unterhielt.  Als  geborener  Schwabe,  als  geistvoller  Gelehrter,
als  gemäßigter  Liberaler  und  natürlicher  Gönner  der  troisième  Allemagne
  stand  er  dem  württembergischen  Gesandten  besonders  nahe,  und
obwohl  Wangenheim's  ehrlicher  Patriotismus  allen  Rheinbundsgedanken
völlig  unzugänglich  blieb,  so  konnte  es  doch  kaum  fehlen,  daß  der  ungestüme,
  phantastische  Deutsche  zuweilen  unbewußt  von  dem  klugen  Halbfranzosen
  gegängelt  wurde.  Wie  ging  ihm  das  Herz  auf,  als  sein  Freund
Reinhard  ein  glänzendes  Fest  gab  um  Goethe's  Genesung  von  schwerer
Krankheit  und  zugleich  die  Geburt  des  württembergischen  Kronprinzen  zu
feiern.  —

Unter  solchen  Umständen  konnten  die  Verhandlungen  über  das
Bundesheerwesen  nur  ein  ekelhaftes  Bild  deutscher  Zerrissenheit  bieten,  das
den  häßlichen  Erinnerungen  des  Regensburger  Reichstags  keineswegs
nachstand.  Am  9.  April  1821  einigte  sich  der  Bundestag  endlich  über
die  „Allgemeinen  Grundrisse  der  Deutschen  Kriegsverfassung“  und  am
11.  Juli  1822  über  die  „Näheren  Bestimmungen“"  dazu,  so  daß  fast  sechs
Jahre  nach  der  Eröffnung  der  Bundesversammlung  die  Grundlagen  des
Heerwesens  auf  dem  Papiere  fertig  standen.  Das  Ergebniß  war,  da
Oesterreich  seinen  Einfluß  nicht  gebrauchen  wollte,  eine  gründliche  Niederlage
  für  Preußen,  ein  vollständiger  Sieg  der  kleinen  Königreiche.  Das
Bundesheer  sollte  etwa  300,000  Mann  stark  sein;  davon  stellte  Oesterreich
  drei  Armeecorps,  95,000  Mann.  Preußen,  das  mit  drei  Vierteln
seiner  Bevölkerung  dem  Bunde  angehörte,  durfte  nur  ein  Drittel  seines
Heeres,  drei  Corps  mit  80,000  Mann,  stellen;  so  blieb  den  Kleinen  die
Genugthuung,  daß  sie  selber  mehr  Bundestruppen  als  jede  der  beiden
Großmächte  —  vier  Corps  mit  reichlich  120,000  Mann  —  in  den  Tabellen
aufweisen  konnten.  Das  siebente  Corps  war  bairisch,  das  achte  umfaßte
die  übrigen  süddeutschen  Staaten,  das  zehnte  Hannover  und  die  Kleinstaaten
Niederdeutschlands;  diese  Truppenkörper  mochte  man  auf  der  Landkarte
zur  Noth  für  eine  Einheit  halten.  Damit  aber  der  König  von  Sachsen
sich  ebenfalls  den  Besitz  eines  Corps-Generals  gönnen  konnte,  wurde  noch
ein  wundersames  neuntes  Armeecorps  ausgeklügelt,  das  die  Truppen  von
Sachsen,  Thüringen,  Kurhessen,  Nassau  und  Luxemburg  umfassen  sollte
—  eine  Kriegsmacht,  welche  sich  natürlich  niemals  auch  nur  zu  einem
Manöver  zusammenfand.

 

*)  Wangenheim  an  Hartmann,  14.  März  1823.
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