Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

( 335 ) 
& 104) Verordnung, 
die Bestellung von Commissarien zu Landtagswahlen betreffend; 
vom 14ten December 1852. 
Nachdem sich im 1 8ten bäuerlichen und im 16ten städtischen Landtagswahlbezirke Neu- 
wahlen eines Abgeordneten und seines Stellvertreters nöthig gemacht haben, und mit deren 
Leitung 
a) im 1 Sten bäuerlichen Wahlbezirke 
der Justizamtmann Edler zu Zwickun, 
und b) im 16ten städtischen Wahlbezirke 
der Justitiar Seidel zu Auerbach, 
commissarisch beauftragt worden sind, so wird solches zur Nachachtung andurch bekannt ge- 
macht, und werden alle, bei den gedachten Wahlen betheiligten Behörden zu deren Beschleunigung, 
unter Hinweisung auf die Vorschriften der Verordnungen vom zten und äten Januar 1842 
(Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 5 und 21), noch besonders angewiesen. 
Dresden, den 1 Aten December 1852. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. 
Eppendorf. 
  
  
105) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten für die Sparcasse zu Mügeln; 
vom 24sten November 1852. 
Wan, Friedrich August, von GOTTE# Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
haben auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die von einem Ver- 
eine von Privatpersonen beschlossene Errichtung einer für die Einwohner der Stadt Mügeln 
und der Umgegend bestimmten, von der Stadtgemeinde Mügeln den Einlegern gegenüber sub- 
sidiarisch zu vertretenden Sparcasse genehmigt, auch dem Uns vorgelegten Statute, unter Be- 
willigung der in den §§ 33, 36 und 37 enthaltenen Rechtsvergünstigungen, die gebetene Be- 
stätigung mit der Wirkung ertheilt, daß dem Inhalte dieses Statuts in allen Punkten auf das 
Genaueste nachgegangen werden soll.
	        
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