Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(∆ 491 ) 
Gesch-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Il Stück vom Jahre 1863. 
    
  
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Siebenlehn; 
vom 2ten April 1863. 
Na# Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Instizministeriums die in §# 7 und 38 
Sub b der Statuten des Vorschußvereins zu Siebenlehn enthaltenen Rechtsvergünstigungen 
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten 
dergestalt bestätigt, daß ihren Bestimmungen allenthalben nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 2ten April 1 863. 
. Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Mertens. 
Statuten 
des Vorschußvereins zu Siebenlehn. 
2c. 2c. 
§& J. Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsraths sind mit besonderer Bemerkung Legitimation 
des Vorstehers, des Schriftführers und des Cassirers, sowie ihrer Stellvertreter, in dem als ver Btlieder 
Vereinsorgan bestimmten jedesmaligen Amtsblatte des Königlichen Gerichtsamts Nossen öffent- 
ungsraths. 
lich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
Vorrechte und 
– 38. rc. rc. Privilegien des 
Sind von einem Mitgliede zur Sicherung des erhaltenen Vorschusses Staats- und andere b) Verkauf der 
Werthspapiere oder sonstige Gegenstände als Pfand deponirt, so ist in dem Falle, wenn das ahwb 
1863. 68 ander.
	        
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