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Gesch-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
Il Stück vom Jahre 1863.
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Siebenlehn;
vom 2ten April 1863.
Na# Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Instizministeriums die in §# 7 und 38
Sub b der Statuten des Vorschußvereins zu Siebenlehn enthaltenen Rechtsvergünstigungen
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten
dergestalt bestätigt, daß ihren Bestimmungen allenthalben nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 2ten April 1 863.
. Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Mertens.
Statuten
des Vorschußvereins zu Siebenlehn.
2c. 2c.
§& J. Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsraths sind mit besonderer Bemerkung Legitimation
des Vorstehers, des Schriftführers und des Cassirers, sowie ihrer Stellvertreter, in dem als ver Btlieder
Vereinsorgan bestimmten jedesmaligen Amtsblatte des Königlichen Gerichtsamts Nossen öffent-
ungsraths.
lich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation.
Vorrechte und
– 38. rc. rc. Privilegien des
Sind von einem Mitgliede zur Sicherung des erhaltenen Vorschusses Staats- und andere b) Verkauf der
Werthspapiere oder sonstige Gegenstände als Pfand deponirt, so ist in dem Falle, wenn das ahwb
1863. 68 ander.